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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,14669
BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81 (https://dejure.org/1981,14669)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1981 - 1 StR 283/81 (https://dejure.org/1981,14669)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81 (https://dejure.org/1981,14669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbereiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags durch Liegenlassen des bewusstlosen Opfers - Voraussetzungen für das Vorliegen eines beendeten Versuchs des Totschlags - Zweifache Strafmilderung bei Versuch und verminderter Schulfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81
    Das Urteil läßt nicht erkennen, ob die Kammer sich bewußt war, daß § 213 StGB auch anzuwenden ist, wenn "sonst ein minder schwerer Fall" vorliegt, und daß in diesem Rahmen die verminderte Schuldfähigkeit zu beachten ist (BGHSt 16, 360; Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 -).
  • BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77

    Einbeziehung sämtlicher bezüglich Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses …

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81
    Das Urteil läßt nicht erkennen, ob die Kammer sich bewußt war, daß § 213 StGB auch anzuwenden ist, wenn "sonst ein minder schwerer Fall" vorliegt, und daß in diesem Rahmen die verminderte Schuldfähigkeit zu beachten ist (BGHSt 16, 360; Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 -).
  • BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77

    Rücktritt von einem Tötungsversuch an dem Ehepartner - Freiwilliges Abstandnehmen …

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81
    Der Versuch war beendet, wenn der Angeklagte, als er die Mißhandlungen einstellte, davon ausging, sein Handeln werde ohne weiteres zum Tode des Opfers führen, oder wenn er über den Erfolg seines bisherigen Tuns im Zweifel war, den Eintritt des Todes aber für möglich hielt (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juni 1977 - 3 StR 193/77 und Urteil vom 20. Dezember 1979-4 StR 650/79 -).
  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 650/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Mord

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81
    Der Versuch war beendet, wenn der Angeklagte, als er die Mißhandlungen einstellte, davon ausging, sein Handeln werde ohne weiteres zum Tode des Opfers führen, oder wenn er über den Erfolg seines bisherigen Tuns im Zweifel war, den Eintritt des Todes aber für möglich hielt (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juni 1977 - 3 StR 193/77 und Urteil vom 20. Dezember 1979-4 StR 650/79 -).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …

    In neueren Entscheidungen hat der 1. Strafsenat unabhängig vom Tatplan unbeendeten Versuch lediglich dann angenommen, wenn der Täter überzeugt war, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten werde (Urteil vom 6. Juli 1976 - 1 StR 286/76), und beendeten Versuch dann bejaht, wenn der Täter bei Abbruch der Handlung den Erfolg für möglich hielt (Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = NJW 1980, 195; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81).

    Die genannten Entscheidungen, die darauf abstellen, ob der Täter den Erfolgseintritt für möglich gehalten habe, weisen allerdings eine Gemeinsamkeit auf: Ihnen lagen Fälle zugrunde, in denen der Täter so viel getan hatte, daß der spätere Eintritt des Erfolges nicht nur entfernt möglich war, sondern als unmittelbare Folge der Tat sehr nahe lag (vgl. BGHSt 14, 75 = tiefer Messerstich in Herznähe; BGHSt 22, 330 = mehrere lebensgefährliche Messerstiche; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = wuchtige Schläge mit einem Bierkrug gegen den Kopf; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81 = Mißhandlung bis zur Bewußtlosigkeit; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 530/80 = wuchtiger Schlag mit einem 1 1/2 kg schweren Nageleisen, der unter anderem zum Schädelbruch führte).

  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83

    Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten …

    Das erweckt Bedenken, weil einerseits ein Tatplan des Angeklagten nicht festgestellt ist, andererseits nicht erörtert wird, welche Vorstellungen der Angeklagte hatte, als er von seinem Opfer abließ (vgl. BGHSt 22, 330, 333; 31, 170; Beschluß vom 23.06.1981 - 1 StR 283/81; Beschluß vom 17.12.1982 - 2 StR 716/82; Beschluß vom 12.01.1983 - 2 StR 808/82).
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