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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2023 - 1 StR 285/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32270
BGH, 18.10.2023 - 1 StR 285/23 (https://dejure.org/2023,32270)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2023 - 1 StR 285/23 (https://dejure.org/2023,32270)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 285/23 (https://dejure.org/2023,32270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    1. Strafsenat: Wechselwirkung von Strafe und Maßregel muss in Strafzumessung erörtert werden

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.2022 - 1 StR 455/21

    Sexualdelikt zum Nachteil einer 11-jährigen Schülerin in München muss …

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 1 StR 285/23
    Seine zur Frage einer Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und einer Maßregelanordnung nach § 66 StGB ergangene Rechtsprechung will der Senat nicht dahingehend verstanden wissen, dass die Anordnung von Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung stets als bestimmender Strafmilderungsgrund zu bewerten und zu erörtern sei; der Senat hat vielmehr ausdrücklich auf die besonderen Umstände des Falles abgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - 1 StR 455/21 Rn. 4: "im Einzelfall").
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Grundsätze der Strafzumessung (keine strafmildernde Berücksichtigung einer …

    Anm. Kinzig und Kett-Straub, NStZ 2023, 29; differenzierend BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 285/23).
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