Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1978 - 1 StR 286/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,9366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer erneuten Verzichtserklärung in Bezug auf die Vereidigung eines Zeugen bei bereits in der Sitzung feststehender Fortsetzung der Vernehmung an einem anderen Tag - Bescheidung eines Hilfsbeweisantrages durch Wahrunterstellung - Vorteilsannahme auch bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der …
Auszug aus BGH, 26.09.1978 - 1 StR 286/78
Einen Vorteil im Sinne des § 332 StGB nimmt auch der Beamte an, der ihn aus dem Erlös eines Betruges oder einer Untreue erhält, bei denen er durch eine amtspflichtwidrige Handlung mitgewirkt hat (BGHSt 20, 1).
- BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86
Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …
Dagegen ist der nutzen, den der Beamte erst dadurch erhält, daß er sich durch eine pflichtwidrige Diensthandlung an einer gewinnversprechenden Straftat beteiligt, ein Vorteil im Sinne der §§ 331 ff StGB (BGHSt 20, 1, 3 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64]; BGH Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 286/78, mitgeteilt b. Holtz MDR 1979, 107 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] im Anschluß an RGSt 4, 421, 425; DGHSt 1, 182, 183).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.