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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,6225
BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76 (https://dejure.org/1976,6225)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1976 - 1 StR 288/76 (https://dejure.org/1976,6225)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76 (https://dejure.org/1976,6225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beeinflussung einer Zeugin während einer Verhandlungspause - Voraussetzungen der Mittäterschaft bei bloßer Mitanwesenheit des Täters bei Begehung der Tathandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Feststellungen in dieser Richtung sind nicht eindeutig getroffen, insbesondere nicht dahin, daß die Angeklagte einen für die Tatbestandsverwirklichung förderlichen objektiven Tatbeitrag leistete (BGHSt 14, 123, 128/129; BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Bei der Rüge nach § 273 StPO (Revision Ch.) ist übersehen, daß nach § 273 Abs. 2 StPO n.F. das Protokoll der Hauptverhandlung vor der Strafkammer nicht mehr das wesentliche Ergebnis der Vernehmungen zu enthalten braucht; im übrigen wäre die Rüge als reine Protokollrüge unbeachtlich (vgl. BGHSt 7, 162, 163).
  • RG, 20.02.1920 - IV 721/19

    1. Zum Begriff der Mittäterschaft. 2. Worauf bezieht sich das Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75

    Unzulässigkeit von Verfahrensrügen bei fehlerhafter Revisionsbegründung - Zur …

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Feststellungen in dieser Richtung sind nicht eindeutig getroffen, insbesondere nicht dahin, daß die Angeklagte einen für die Tatbestandsverwirklichung förderlichen objektiven Tatbeitrag leistete (BGHSt 14, 123, 128/129; BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70

    Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des …

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73

    Voraussetzungen der Mittäterschaft durch psychologische Unterstützung

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • RG, 19.12.1894 - 4073/94

    Unter welchen Voraussetzungen ist der Umstand, daß der Angeklagte mitanwesend …

    Auszug aus BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine …

    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auf psychologischem Wege geleistet werden kann (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urteile vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73 - 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75 - 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76 - RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; 71, 23, 24/25).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 282/78
    Voraussetzung ist dabei, daß diese Angeklagten zur Zeit der geistigen Einwirkung den vollständigen Erfolg der Straftat als eigenen mitverursachen wollten (RGSt 26, 345, 346; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH, Urteil vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79

    Annahme von Mittäterschaft bei bloßer Anwesenheit und Fehlen psychologischer …

    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 54, 152, 153; BGH MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76).
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