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| BGH, 28.08.1997 - 1 StR 291/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlen eines zulässigen Tatsachenvortrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 52
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der …
Jedoch führt hier bereits widersprüchlicher Tatsachenvortrag zur Unzulässigkeit der Rüge (BGH, Beschluss vom 28. August 1997 - 1 StR 291/97, NStZ 1998, 52; Urteil vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN). - BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …
Rn. 13 Deshalb sind insoweit insgesamt die Anforderungen an einen zulässigen Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) nicht erfüllt (vgl. BGHSt 17, 337; BGH NStZ 1998, 52;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 26;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 344 Rdn. 24). - OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des …
Rn. 16 So kann eine Verfahrensrüge etwa dadurch unzulässig werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Rahmen der Gegenerklärung gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, zum ursprünglichen Rügevortrag in Widerspruch stehende Verfahrenstatsachen behauptet werden (BGH NStZ-RR 2006, 181; BGH, Beschluss vom 28. August 1997, Az.: 1 StR 291/97 (juris); OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27. Januar 2017, Az.: 1 Ss 176/16 (juris)).
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