Rechtsprechung
| BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99 (2) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 176 StGB; § 154 StPO; § 261 StPO; § 244 Abs. 3 StPO;
Beweiswürdigung bei Aussagen des Opfers eines sexuellen Mißbrauchs von Kindern; Mindestfeststellungen; - HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 2 StPO; § 300 StPO; § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO; § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB;
Beistand der Nebenklage; Prozeßkostenhilfe; Antragsauslegung; Beiordnung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; - Judicialis
- Wolters Kluwer
Nebenklage - Revision - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Prozeßkostenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397a
Anwaltlicher Beistand für Nebenkläger - rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 3
Wahrunterstellung von Indizien
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge
Auszug aus BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99
Rn. 17 5. Das Landgericht hat entgegen der Ansicht der Revision der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung (Aussagegenese) die erforderliche besondere Aufmerksamkeit zugewendet (BGH, Beschl. vom 10. September 1998 - 1 StR 476/98 = StV 1999, 306). - BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81
Unwahre Unterstellungen durch das Gericht lediglich bei beweiserheblichen …
Auszug aus BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99
Rn. 23 Zwar ist unter Umständen trotzdem ein Hinweis erforderlich, wenn es naheliegt, daß der Angeklagte gerade angesichts der Wahrunterstellung davon absieht, Beweisanträge zu stellen (BGHSt 30, 383, 385). - BGH, 13.07.1999 - 5 StR 256/99
Individualisierung bei Serientaten; Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung
Auszug aus BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99
Die bei entsprechenden Serienstraftaten zu empfehlende Beschränkung (zuletzt BGH, Beschl. vom 13. Juli 1999 -5 StR 256/99) erfolgte hier, weil aufgrund verständlicher Erinnerungslücken der Nebenklägerin eine ausreichende Individualisierung oder eine genauere zeitliche Eingrenzung nicht möglich war. - BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
Auszug aus BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99
Bei einer Wahrunterstellung von Indiztatsachen muß das Gericht die Beweistatsache in den Feststellungen und in der Beweiswürdigung - wie hier geschehen - als so zutreffend behandeln, ist aber nicht verpflichtet, aus ihr die Schlußfolgerungen zu ziehen (hier Unglaubwürdigkeit der Zeugin oder Verlegung der Tatzeit nach 1995), die der Antragsteller gezogen haben will (BGH NJW 1959, 396).
- BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00
Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern
Rn. 10 a) So ist es in Fällen der vorliegenden Art in aller Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (BGH, Urteil vom 17. August 1999 - 1 StR 293/99 - BGHSt 45, 164; BGH NStZ 1995, 558; NStZ 1996, 295; StV 1998, 250; StV 1999, 307; NStZ-RR 1999, 108).
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