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| BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 154
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 13, 345
- NJW 1960, 205
- MDR 1960, 325
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.04.1957 - 5 StR 97/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Es sieht sich hieran durch die Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1958 - GA 1958, 53 - und vom 2. April 1957 - 5 StR 97/57 - gehindert.In dem Urteil vom 2. April 1957 - 5 StR 97/57 - legt der Bundesgerichtshof zur Frage der Offenbarungseidspflicht bei unter Eigentumsvorbehalt gekauften Gegenständen dar:.
- BGH, 03.07.1952 - 4 StR 42/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Nur eine solche Betrachtungsweise erlaubt es, unpfändbare Gegenstände (2 StR 470/55 vom 6. März 1956; 4 StR 95/58 vom 8. Mai 1958), der Aufrechnung unterliegende Forderungen (3 StR 79/56 vom 12. Juli 1956), anfechtbare Rechte (RGSt 60, 69, 75), mit Pfandrechten überbelastete (…RG GA 60, 88) oder nicht absetzbare Gegenstände (4 StR 42/52 vom 3. Juli 1952) als offenbarungspflichtig anzusehen. - BGH, 06.03.1956 - 2 StR 470/55
Unrichtige Angaben in einem Vermögensverzeichnis - Erstreckung der …
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Nur eine solche Betrachtungsweise erlaubt es, unpfändbare Gegenstände (2 StR 470/55 vom 6. März 1956; 4 StR 95/58 vom 8. Mai 1958), der Aufrechnung unterliegende Forderungen (3 StR 79/56 vom 12. Juli 1956), anfechtbare Rechte (RGSt 60, 69, 75), mit Pfandrechten überbelastete (…RG GA 60, 88) oder nicht absetzbare Gegenstände (4 StR 42/52 vom 3. Juli 1952) als offenbarungspflichtig anzusehen.
- RG, 02.02.1926 - I 639/25
Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf …
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Nur eine solche Betrachtungsweise erlaubt es, unpfändbare Gegenstände (2 StR 470/55 vom 6. März 1956; 4 StR 95/58 vom 8. Mai 1958), der Aufrechnung unterliegende Forderungen (3 StR 79/56 vom 12. Juli 1956), anfechtbare Rechte (RGSt 60, 69, 75), mit Pfandrechten überbelastete (…RG GA 60, 88) oder nicht absetzbare Gegenstände (4 StR 42/52 vom 3. Juli 1952) als offenbarungspflichtig anzusehen. - RG, 30.07.1937 - 1 D 710/36
1. Hat ein Provisionsreisender bei dem Offenbarungseide nach dem § 807 ZPO. auch …
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Wollte man nämlich die Möglichkeit der augenblicklichen Verwertbarkeit für maßgeblich halten, so wären auch Forderungen nicht anzugeben, die Ansprüche auf Zahlung eines Entgelts für Arbeitsleistungen, die noch nicht erbracht sind (vgl. 2 StR 46/55 vom 20. Mai 1955; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; RGSt 71, 300), oder sonstige Rechte, aus deren Verwertung sich im Augenblick kein Überschuß erzielen läßt (…überschuldetes Grundstück: RG GA 60, 88), würden nicht unter die Offenbarungspflicht fallen. - BGH, 25.11.1954 - 4 StR 823/52
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Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Wollte man nämlich die Möglichkeit der augenblicklichen Verwertbarkeit für maßgeblich halten, so wären auch Forderungen nicht anzugeben, die Ansprüche auf Zahlung eines Entgelts für Arbeitsleistungen, die noch nicht erbracht sind (vgl. 2 StR 46/55 vom 20. Mai 1955; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; RGSt 71, 300), oder sonstige Rechte, aus deren Verwertung sich im Augenblick kein Überschuß erzielen läßt (…überschuldetes Grundstück: RG GA 60, 88), würden nicht unter die Offenbarungspflicht fallen. - BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Wollte man nämlich die Möglichkeit der augenblicklichen Verwertbarkeit für maßgeblich halten, so wären auch Forderungen nicht anzugeben, die Ansprüche auf Zahlung eines Entgelts für Arbeitsleistungen, die noch nicht erbracht sind (vgl. 2 StR 46/55 vom 20. Mai 1955; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; RGSt 71, 300), oder sonstige Rechte, aus deren Verwertung sich im Augenblick kein Überschuß erzielen läßt (…überschuldetes Grundstück: RG GA 60, 88), würden nicht unter die Offenbarungspflicht fallen. - BGH, 08.05.1958 - 4 StR 95/58
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Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Nur eine solche Betrachtungsweise erlaubt es, unpfändbare Gegenstände (2 StR 470/55 vom 6. März 1956; 4 StR 95/58 vom 8. Mai 1958), der Aufrechnung unterliegende Forderungen (3 StR 79/56 vom 12. Juli 1956), anfechtbare Rechte (RGSt 60, 69, 75), mit Pfandrechten überbelastete (…RG GA 60, 88) oder nicht absetzbare Gegenstände (4 StR 42/52 vom 3. Juli 1952) als offenbarungspflichtig anzusehen. - BGH, 12.07.1956 - 3 StR 79/56
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Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Nur eine solche Betrachtungsweise erlaubt es, unpfändbare Gegenstände (2 StR 470/55 vom 6. März 1956; 4 StR 95/58 vom 8. Mai 1958), der Aufrechnung unterliegende Forderungen (3 StR 79/56 vom 12. Juli 1956), anfechtbare Rechte (RGSt 60, 69, 75), mit Pfandrechten überbelastete (…RG GA 60, 88) oder nicht absetzbare Gegenstände (4 StR 42/52 vom 3. Juli 1952) als offenbarungspflichtig anzusehen.
- OLG Koblenz, 11.10.1990 - 1 Ss 247/90
Verurteilung eines Instrumentenhändlers wegen Pfandkehr und Abgabe einer falschen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Verletzung der …
Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob es offensichtlich wertlos war; denn dann hätte der Beschwerdeführer es nicht in das Vermögensverzeichnis aufzunehmen brauchen (BGHSt 13, 345, 348 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; vgl. auch BGH NJW 1952, 1023 Nr. 17;… GA 1958, 213).Die Unpfändbarkeit von Gegenständen allein befreit ihn nicht von der Pflicht, auch sie in dem Vermögensverzeichnis anzugeben; nur bei völlig wertlosen Gegenständen darf er davon absehen (BGHSt 13, 345, 349 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; BGH LM ZPO (StS) § 807 Nr. 10).
- BGH, 13.03.1962 - 1 StR 27/62
Rechtsmittel
Daß dies aus Zuneigung geschah, nimmt seiner Handlungsweise unter den gegebenen Umständen weder das Merkmal des Unzüchtigen noch des Mißbrauchs zur Unzucht (BGHSt 8, 278, 282 [BGH 11.11.1955 - 1 StR 442/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59].
- BGH, 03.06.1970 - 2 StR 120/70
Missbrauch des durch die Pflege-Vaterschaft begründeten Betreuungsverhältnisses - …
Insbesondere konnte das Einverständnis des Mädchens unter den gegebenen Umständen nicht zum Ausschluß des Tatbestands führen (BGHSt 1, 71; 8, 278 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 171/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]. - BGH, 30.11.1965 - 5 StR 441/65
Nichtangabe eines Gesellschaftsanteils bei Abgabe eines Offenbarungseids
Die Strafkammer hat sich dabei mit der Frage, ob dieser Gesellschaftsanteil zur Zeit der Leistung des Offenbarungseides offensichtlich wertlos war und aus diesem Grunde nicht angegeben zu werden brauchte (BGHSt 13, 345, 349) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59], nicht auseinandergesetzt. - BGH, 13.10.1965 - 2 StR 356/65
Umfang der Offenbarungspflichten eines Vollstreckungsschuldners - …
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Restkaufpreis, bei Sicherungsübereignungen die gesicherte Forderung oder ihr Rest dem Zeitwert der Sache gleichkommen oder ihn gar übersteigen (vgl. BGHSt 13, 345). - BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64
Rechtsmittel
Die Rechtsausführungen des Urteils, in denen die Angriffe der schriftlichen Revisionsbegründung schon beantwortet sind, entsprechen insoweit in vollem Umfang der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. außer den im Urteil angeführten Entscheidungen noch BGHSt 8, 278; 13, 352 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; BGH NJW 1960, 443). - BGH, 06.03.1962 - 5 StR 20/62
Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung - Sicherungsübereignungsvertrag als …
Daß die Forderung des Darlehensgebers den Wert der zur Sicherheit hierfür übereigneten Gegenstände überstieg, war unerheblich (BGHSt 13, 345). - BGH, 04.08.1961 - 4 StR 201/61
Rechtsmittel
Nimmt der Täter entgegen seiner Betreuungspflicht mit dem Minderjährigen unzüchtige Handlungen vor, so kennzeichnet sich eine solche Handlung grundsätzlich schon allein dadurch, daß die Beteiligten in einem Verhältnis der in § 174 Nr. 1 StGB genannten Art zueinander stehen, als Mißbrauch (BGHSt 4, 299 [BGH 30.06.1953 - 1 StR 215/53]; 8, 278, 281 [BGH 11.11.1955 - 1 StR 442/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]. - BGH, 25.11.1969 - 1 StR 443/69
Angriffe gegen die Beweiswürdigung - Wertung falscher Angaben als Meineid - …
Sicherungsübereignete Gegenstände und sicherungshalber abgetretene Forderungen können jedoch entgegen der Ansicht der Strafkammer nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen werden, wohl aber müssen sogenannte Anwartschaftsrechte auf Rückübertragung dieser Werte, und zwar auch bei Höherwertigkeit der Gegenforderung angegeben werden (RG JW. 1934, 2692 Nr. 8; BGH NJW 1952, 1023 Nr. 17; BGH Urteil vom 18. Oktober 1955 - 1 StR 356/55 - BGHSt 13, 345, 350 f) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]. - BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1960 - 4 StR 515/59
Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung - Pflicht zur Angabe von …
- BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 12.10.1965 - 1 StR 319/65
Bloße Inhaberschaft eines kaufmännischen Unternehmens als offenbarungspflichtiger …
- BGH, 29.08.1961 - 5 StR 310/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.03.1960 - 1 StR 25/60
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