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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5892
BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76 (https://dejure.org/1976,5892)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1976 - 1 StR 295/76 (https://dejure.org/1976,5892)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76 (https://dejure.org/1976,5892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Subsidiarität der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Begriff der erheblichen Straftaten sowie der des schweren wirtschaftlichen Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung …

    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    Dabei ist übersehen, daß sich eine sachgerechte Schadensbetrachtung an der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers auszurichten hat, auf dessen Schutz die Maßregel der Sicherungsverwahrung abzielt (BGHSt 24, 160, 163).

    Hier hat das Gericht die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Schaden in Betracht zu ziehen (BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72); bei einem Vermögensdelikt kann sich die Erheblichkeit auch aus anderen Umständen als der Schwere des wirtschaftlichen Schadens ergeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70), etwa dann, wenn der Täter - ebenso wie im vorliegenden Falle - in der Absicht, sich größere Vermögenswerte zu verschaffen, die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und aus dem Fenster Schmucksachen entnommen hat (BGHSt 24, 160, 163/164).

  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 346/71
    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    § 66 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn der Täter wegen einer vorsätzlichen Straftat zu zeitiger Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wird; der Senat hat zu dem insoweit gleichlautenden § 42 e Abs. 1 StGB i.d.F. des 1. StrRG bereits entschieden, daß bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe die Sicherungsverwahrung nach dieser Vorschrift nur angeordnet werden kann, wenn eine der Einzel freiheitsstrafen die Höhe von mindestens zwei Jahren erreicht (BGH NJW 1972, 834).

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB ist subsidiär und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts; der Tatrichter entscheidet darüber, ob er von ihr Gebrauch machen will (BGH NJW 1972, 834, 835).

  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72

    Verurteilung wegen fortgesetzten Diebstahls - Vorliegen einer fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    Unter diesem Gesichtspunkt hat aber der Senat bereits einen Gesamt schaden in Höhe von etwa 4.000 DM als schweren wirtschaftlichen Schaden im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ohne Bedenken anerkannt (BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72; vgl. auch BGHSt 24, 153, 158).

    Hier hat das Gericht die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Schaden in Betracht zu ziehen (BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72); bei einem Vermögensdelikt kann sich die Erheblichkeit auch aus anderen Umständen als der Schwere des wirtschaftlichen Schadens ergeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70), etwa dann, wenn der Täter - ebenso wie im vorliegenden Falle - in der Absicht, sich größere Vermögenswerte zu verschaffen, die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und aus dem Fenster Schmucksachen entnommen hat (BGHSt 24, 160, 163/164).

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    Unter diesem Gesichtspunkt hat aber der Senat bereits einen Gesamt schaden in Höhe von etwa 4.000 DM als schweren wirtschaftlichen Schaden im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ohne Bedenken anerkannt (BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72; vgl. auch BGHSt 24, 153, 158).
  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 613/73

    Wiedereinsetzung zur Nachholung einzelner Revisionsrügen

    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    Sie hat Ausnahmecharakter und soll vor allem den gefährlichen Serientäter treffen, dem es bisher gelungen ist, sich der Verurteilung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder der Strafverbüßung (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu entziehen (BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73).
  • BGH, 16.12.1970 - 2 StR 557/70

    "Erheblichkeit eines Vermögensdelikts" für die Anordnung der Sicherungsverwahrung …

    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    Hier hat das Gericht die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Schaden in Betracht zu ziehen (BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72); bei einem Vermögensdelikt kann sich die Erheblichkeit auch aus anderen Umständen als der Schwere des wirtschaftlichen Schadens ergeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70), etwa dann, wenn der Täter - ebenso wie im vorliegenden Falle - in der Absicht, sich größere Vermögenswerte zu verschaffen, die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und aus dem Fenster Schmucksachen entnommen hat (BGHSt 24, 160, 163/164).
  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 264/74

    Stützen von Feststellungen auf uneidliche Zeugenaussagen - Steigerung der …

    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    Es kann ausgeschlossen werden, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe durch die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung beeinflußt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1974 - 1 StR 264/74).
  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 448/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls - Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
    Hier hat das Gericht die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Schaden in Betracht zu ziehen (BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72); bei einem Vermögensdelikt kann sich die Erheblichkeit auch aus anderen Umständen als der Schwere des wirtschaftlichen Schadens ergeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70), etwa dann, wenn der Täter - ebenso wie im vorliegenden Falle - in der Absicht, sich größere Vermögenswerte zu verschaffen, die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und aus dem Fenster Schmucksachen entnommen hat (BGHSt 24, 160, 163/164).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei …

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand mithin im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH NJW 1972, 834, 835 [BGH 08.02.1972 - 1 StR 346/71]; 1976, 300 [LG Kempten 29.10.1975 - 4 T 105/75]; BGH…, Urt. vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - bei Holtz NDR 1976, 986; BGH, Beschl. vom 20. März 1980 - 2 StR 38/80 - bei Mösl NStZ 1981, 427; BGH StrVert 1982, 114; BGH, Urteile vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76 - undvom 20. Juli 1982 - 1 StR 389/82 - sowieBeschlüsse vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 - undvom 8. Januar 1985 - 5 StR 823/84;… Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 28, 173;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 66 Rdn. 47;… Horn in SK - September 1984 - § 66 Rdn. 27).
  • LG Landau/Pfalz, 09.09.2016 - 1 StVK 227/13

    Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    So hat der Bundesgerichtshof zu § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB alter Fassung in den 1970er-Jahren einen schweren wirtschaftlichen Schaden bei einer Schadenssumme von 4.000 DM (Urteil vom 22.06.1976, 1 StR 295/76), 6.400 DM (Urteil vom 25.05.1971, 1 StR 40/71 = BGHSt 24, 160, 163) und 9.000 DM (Urteil vom 18.05.1971, 4 StR 100/71 = BGHSt 24, 153, 158) angenommen.
  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 366/76

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Zwar sind die von ihm in den sechs Fällen angerichteten Schäden erheblich (vgl. dazu BGHSt 24, 153; BGH, Urt. vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76 - und vom 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76 -).
  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 38/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden …

    Sie hat Ausnahmecharakter und soll vor allem den gefährlichen Serientäter treffen, dem es bisher gelungen ist, sich der Verurteilung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder der Strafverbüßung (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu entziehen (BGH, Urteile vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - und vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76).
  • BGH, 23.11.1979 - 3 StR 406/79

    Rechtmäßigkeit einer Maßregel der Sicherungsverwahrung - Voraussetzungen für die …

    Ebenso wie nach § 42 e Abs. 1 StGB a.F. kann bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB nur angeordnet werden, wenn eine der Einzel strafen die Höhe von mindestens 2 Jahren erreicht (BGH, NJV 72, 834; Urteil vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76).
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