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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1984 - 1 StR 297/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5695
BGH, 19.06.1984 - 1 StR 297/84 (https://dejure.org/1984,5695)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1984 - 1 StR 297/84 (https://dejure.org/1984,5695)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1984 - 1 StR 297/84 (https://dejure.org/1984,5695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Merkmalen eines gesetzlichen Tatbestandes bei einer Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 19.06.1984 - 1 StR 297/84
    Zu beanstanden ist die Strafzumessung ferner, soweit das Landgericht dabei Alkoholisierung und besondere Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten (vgl. BGHSt 26, 311) weniger stark berücksichtigt hat, weil "§ 21 StGB nicht positiv festgestellt wurde, sondern lediglich zugunsten des Angeklagten nicht auszuschließen war" (UA S. 19, 20).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver …

    Soll das Verhalten des Angeklagten vor oder nach der Tat bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, muß es allerdings, wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand, im Strengbeweis festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1981, 100) und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1987, 243; 1985, 146; 1985, 5; 1984, 464; 1984, 69).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung - …

    Das gilt hier nicht nur für das Motiv und die Umstände der Tat (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - 1 StR 777/84), sondern auch für die Frage, warum und zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte in einen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit erheblich vermindernden Geisteszustand geriet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1983 - 2 StR 597/83; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 1 StR 297/84; und Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 548/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Positive Feststellung …

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; BGH bei Holtz MDR 1986, 622;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 637/91

    Gewicht einer als Folge des Zweifelssatzes angenommenen erheblichen verminderten …

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 548/91 m.w.Nachw.).
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