Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2019 - 1 StR 298/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 265 Abs. 1 StPO
Gerichtlicher Hinweis auf veränderte rechtliche Beurteilung (kein Ersetzen durch inhaltsgleichen Haftfortdauerbeschluss) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionsbegründungsfrist; Rechtsfehlerhaftes gerichtliches Unterlassen eines Hinweises an den Angeklagten
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionsbegründungsfrist; Rechtsfehlerhaftes gerichtliches Unterlassen eines Hinweises an den Angekla...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verurteilung nur wegen Beihilfe - und der unterbliebene Hinweis des Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 265 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionsbegründungsfrist; Rechtsfehlerhaftes gerichtliches Unterlassen eines Hinweises an den Angeklagten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung
Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 1 StR 298/18
Denn die in diesem Beschluss erfolgten Ausführungen vermögen einen rechtlichen Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29). - BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als …
Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 1 StR 298/18
Der Senat kann jedoch mit Blick auf die Darstellung des Tatvorwurfs in der Anklageschrift ausschließen, dass die Verurteilung des Angeklagten auf diesem Rechtsfehler beruht, weil der zum äußeren Tatgeschehen geständige Angeklagte sich nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76, MDR 1977, 63).
- BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: …
Im Unterschied zu Konstellationen, in denen eine Haftentscheidung als ungeeignet angesehen wurde, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 103/20; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; s. auch BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 8), konnte der verteidigte Angeklagte wie von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO gefordert eindeutig erkennen, dass er sich auch gegen einen Schuldvorwurf auf geänderter tatsächlicher Grundlage zu verteidigen haben werde. - OLG Karlsruhe, 22.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 121/23
Wahlfeststellung zwischen Anstiftung und Täterschaft
Rn. 11 Grundsätzlich ist weitere Voraussetzung für die Nachholung der Wahlfeststellung im Wege der Schuldspruchberichtigung ein rechtlicher Hinweis gemäß § 265 StPO (BGH, Beschl. v. 24.01.2019, BeckRS 2019, 1572;… Urt. v. 20.7.1976, MDR 1977, 63;… Gericke, Karlsruher Kommentar, aaO; vgl. auch allgemein zur Hinweispflicht bei Wechsel der Teilnahmeform BGH, Beschl. v. 17.5.1990, NStZ 1990, 449), der vorliegend nicht erteilt wurde. - BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20
Keine Festlegung der rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung durch Entscheidung …
Die Entscheidung über die Haftfrage ist nicht geeignet, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18), und konnte deshalb beim Angeklagten auch keinen diesbezüglichen Vertrauenstatbestand begründen (§ 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
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