Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,6012
BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70 (https://dejure.org/1970,6012)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1970 - 1 StR 299/70 (https://dejure.org/1970,6012)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 (https://dejure.org/1970,6012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,6012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung sachlich abgefaßter Beweisfragen an einen ausländischen Zeugen - "Unerreichbarkeit" von ausländischen Zeugen

  • junsv.nl

    Tötung eines Häftlings im KL Vaivara. Selektion im Nebenlager Vivikoni II sowie Tötungsverbrechen in zwei Fällen im KL Dautmergen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70
    Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ungeachtet aller Bemühungen um seine Herbeischaffung endgültig ablehnt, sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (vgl. BGHSt 13, 300 -= BGH LM StPO § 244 Abs. 3 - Nr. 16 mit Anm. Geier; BGHSt 22, 118; BGH Urteil vom 9. Juli 1968 - 1 StR 254/68).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70
    Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ungeachtet aller Bemühungen um seine Herbeischaffung endgültig ablehnt, sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (vgl. BGHSt 13, 300 -= BGH LM StPO § 244 Abs. 3 - Nr. 16 mit Anm. Geier; BGHSt 22, 118; BGH Urteil vom 9. Juli 1968 - 1 StR 254/68).
  • BGH, 18.07.1967 - 1 StR 687/66

    Erhebung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren - Vorschriftswidrige …

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70
    Das letztgenannte Urteil war auf die Revision des Angeklagten durch Beschluß des Senats vom 18. Juli 1967 (1 StR 687/66) aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben worden.
  • RG, 10.03.1917 - IV 59/17

    Entscheidet über einen Antrag auf Ladung eines durch den ersuchten Richter …

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70
    Daß ein Beweisantrag auf nochmalige Vernehmung eines bereits früher vernommenen Zeugen grundsätzlich auch mit der Begründung abgelehnt werden kann, daß einer der gesetzlichen Gründe für die Verlesung der Niederschrift über die erfolgte Vernehmung vorliege, ist anerkannten Rechts (RGSt 51, 20; 57, 322; BayObLG …
  • RG, 19.06.1923 - IV 161/23

    1. Inwieweit kann das Revisionsgericht die Ablehnung eines Antrags auf …

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70
    Daß ein Beweisantrag auf nochmalige Vernehmung eines bereits früher vernommenen Zeugen grundsätzlich auch mit der Begründung abgelehnt werden kann, daß einer der gesetzlichen Gründe für die Verlesung der Niederschrift über die erfolgte Vernehmung vorliege, ist anerkannten Rechts (RGSt 51, 20; 57, 322; BayObLG …
  • BGH, 09.07.1968 - 1 StR 254/68

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen im Ausland - …

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70
    Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ungeachtet aller Bemühungen um seine Herbeischaffung endgültig ablehnt, sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (vgl. BGHSt 13, 300 -= BGH LM StPO § 244 Abs. 3 - Nr. 16 mit Anm. Geier; BGHSt 22, 118; BGH Urteil vom 9. Juli 1968 - 1 StR 254/68).
  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche …

    Ob bei dem Verwandten eines Verletzten oder dem Verletzten selbst, der als Zeuge vernommen worden ist, von der Vereidigung abgesehen werden soll oder nicht, ist im übrigen eine Frage des tatrichterlichen Ermessens, die vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachgeprüft werden kann (BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 -).
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76

    Annahme einer gemeinschaftlichen Verteidigung im Sinne des § 146 StPO …

    Ein im Ausland wohnender Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn er dort nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann oder wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76), wobei er nicht gehindert ist, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteile vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 - und vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77).
  • BGH, 07.09.1977 - 1 StR 443/77

    Verweigerung eines ausländischen Zeugen zur Vernehmung vor einem deutschen …

    Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ablehnt sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70; vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118).
  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74

    Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen unter besonderer Berücksichtigung der …

    Dabei ist er nicht gehindert, die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch besondere Verfahrensumstände, z.B. das Erfordernis kommissarischer Vernehmung im Ausland, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 22, 118, 120; BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht