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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1961 - 1 StR 3/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,5143
BGH, 21.02.1961 - 1 StR 3/61 (https://dejure.org/1961,5143)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1961 - 1 StR 3/61 (https://dejure.org/1961,5143)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1961 - 1 StR 3/61 (https://dejure.org/1961,5143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch eines Invaliden - Tatbegehung unter Einfluss von Alkoholkonsum - Verfahrensfehler der Verfahrensrüge und Sachrüge

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1955 - 4 StR 96/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1961 - 1 StR 3/61
    Dies steht auch bei einem Blutalkoholgehalt bis zu 2 Promille mit den medizinischen Erkenntnissen in Einklaug (BGH 4 StR 96/55 vom 28. April und 264/55 vom 7. Juli 1955).
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1961 - 1 StR 3/61
    Solche Umstände sind in Fällen, in denen eine Blutprobe nicht möglich war, besonders beweiskräftig (BGH 1 StR 381/60 vom 4. Oktober 1960, S. 3, 4).
  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 378/71

    Antrag auf Vornahme eines Trinkversuchs - Zurechnungsfähigkeit bei einem …

    Bei einem Blutalkoholgehalt bis zu 2, 00 %o ist die Zurechnungsfähigkeit nach allgemeiner ärztlicher Erfahrung weder beseitigt noch erheblich vermindert (BGH VRS 25, 115; BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - 1 StR 3/61).
  • BGH, 22.04.1970 - 3 StR 288/69

    Bestimmung der Höhe des Wertes des Blutalkoholgehalts für den Eintritt der …

    Das war aber notwendig, weil bei einem Blutalkoholgehalt von über 2 Promille die Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB nicht ohne weiteres auszuschließen ist, zumal da es sich um einen Heranwachsenden handelt (vgl. hierzu BGH 1 StR 3/61 vom 21. Februar 1961 S. 4; BGH VRS 5, 282 - bei einem Blutalkoholgehalt von 2, 2 Promille - und BGH VRS 17, 187, 191).
  • BGH, 03.12.1969 - 2 StR 507/69

    Befugnis eines Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme bei Gefahr im …

    1,91 Promille ist aber ein Wert, bei dem nach ärztlicher Erfahrung im allgemeinen die Zurechnungsfähigkeit, insbesondere das Hemmungsvermögen weder ausgeschlossen noch auch nur erheblich vermindert ist; erst jenseits der Grenze von 2 Promille kommt die Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB in Betracht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1961 - 1 StR 3/61;… Ponsold, Gerichtliche Medizin, 3. Aufl. 1967 S. 81).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 60/70

    Gemeinschaftlicher schwerer Diebstahl in Tatmehrheit mit gemeinschaftlicher …

    Auch sachlich-rechtlich ist die Verneinung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 oder 2 StGB (S. 44-49 UA) nicht zu beanstanden (vgl. BGH Urteil vom 28. Oktober 1954, 3 StR 906/53, in Ergänzung von BGHSt 1, 384 ff; ferner Urteil des Senats vom 21. Februar 1961, 1 StR 3/61; Pfeiffer/Maul/Schulte, Anm. 8 zu § 51 StGB).
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