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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1956 - 1 StR 30/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4989
BGH, 06.03.1956 - 1 StR 30/56 (https://dejure.org/1956,4989)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1956 - 1 StR 30/56 (https://dejure.org/1956,4989)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1956 - 1 StR 30/56 (https://dejure.org/1956,4989)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 497/57

    Rechtsmittel

    Die Unterbringung zurechnungsunfähiger Straffälliger in einer Heil- oder Pflegeanstalt dient nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit vor weiter zu erwartenden Rechtsverletzungen, nicht der Heilung dieser Personen von ihrem Leiden, so sehr dies als Nebenzweck erwünscht sein mag (BGH 1 StR 30/56 vom 6. März 1956).

    Die weiter angeführte Entscheidung BGH 2 StR 273/51 vom 10. Juli 1951 (Leitsatz in LM Nr. 4 § 42 b StGB) steht mit der im Urteil 1 StR 30/56 vertretenen Ansicht über den Zweck des § 42 b StGB nicht im Widerspruch.

  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73

    Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter …

    Denn die Unterbringung zurechnungsunfähiger oder vermindert zurechnungsfähiger Straffälliger in einer Heil- oder Pflegeanstalt dient nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit vor weiter zu erwartenden Rechtsverletzungen, nicht der Heilung dieser Personen von ihrem Leiden, so sehr diese als Nebenzweck erwünscht sein mag (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57 - und vom 6. März 1956 - 1 StR 30/56; vgl. auch BGH LM StGB § 42 b Nr. 4;… Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 42 b Rdn. 16;… LK 9. Aufl. § 42 b Rdn. 6;… Jescheck, Lehrbuch 2. Aufl. § 75 II 1).
  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 189/63

    Unsittliches Vergehen eines Unzurechnungsfähigen an einem vierjährigen Mädchen - …

    Diese Umstände sind wesentlich für die Beurteilung, ob die - bisher einzige - Unzuchtstat seinen Geisteszustand als gemeingefährlich kennzeichnet (was rechtlich denkbar ist, die Strafkammer jedoch nur mit formelhafter Begründung annimmt) oder ob die Handlung etwa nur durch zufällige, besonders günstig zusammentreffende Umstände ausgelöst ist und als bloße Gelegenheitstat eine erneute erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zwar als allgemein möglich erscheinen läßt, aber nicht - wie es § 42 b StGB verlangt - bestimmt wahrscheinlich macht (BGH NJW 1951, 450 Nr. 23 und 724 Nr. 23; NJW 1952, 836 Nr. 27; BGH LM § 42 b StGB Nr. 10 und Nr. 12; BGH Urt. vom 6. März 1956 - 1 StR 30/56 -).
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