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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,4080
BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77 (https://dejure.org/1977,4080)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1977 - 1 StR 301/77 (https://dejure.org/1977,4080)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1977 - 1 StR 301/77 (https://dejure.org/1977,4080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt des Strafklageverbrauchs - Ordnungsgemäße Verlesung von Niederschriften über die richterliche Vernehmung von Zeugen - Festsetzung eines Termins zur Hauptverhandlung in Kenntnis der fehlenden Vertretungsmöglichkeit durch die Wahlverteidiger - Ablehnung wegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Die Beschlüsse, mit denen die Ablehnungsgesuche vom 4. März 1976 zurückgewiesen worden sind, teilt die Revision demgemäß nicht mit; die Rügen sind daher unzulässig (BGHSt 21, 334, 340).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Das genügt für die Gewährung des rechtlichen Gehörs; ein Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift der dienstlichen Erklärung besteht nicht; insoweit beruft sich die Revision zu Unrecht auf die Entscheidung in BGHSt 21, 85, 87.
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in der Regel schon keinen Erfolg haben, wenn er das Ziel verfolgt, nach Ablauf der Begründungsfrist eine weitere Verfahrensrüge nachzuschieben (BGHSt 1, 44; 14, 331, 332/333; BGH, Beschluß vom 4. August 1977 - 4 StR 310/77), so gilt dies erst recht, wenn eine Verfahrensrüge zwar rechtzeitig erhoben, in der Revisionsbegründung aber nicht mit hinreichendem Tatsachenvortrag belegt worden ist.
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
  • BGH, 04.08.1977 - 4 StR 310/77

    Möglichkeit des Nachschiebens einer Verfahrensrüge nach Fristablauf

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in der Regel schon keinen Erfolg haben, wenn er das Ziel verfolgt, nach Ablauf der Begründungsfrist eine weitere Verfahrensrüge nachzuschieben (BGHSt 1, 44; 14, 331, 332/333; BGH, Beschluß vom 4. August 1977 - 4 StR 310/77), so gilt dies erst recht, wenn eine Verfahrensrüge zwar rechtzeitig erhoben, in der Revisionsbegründung aber nicht mit hinreichendem Tatsachenvortrag belegt worden ist.
  • BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 - 1 StR 244/77 - m. Nachw.) und ob ihm dies - auch im Zeitpunkt der Revisionsverhandlung - nachgewiesen werden kann (BGH, Urteile vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73 - und vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 593/73).
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77

    Weiterführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 - 1 StR 244/77 - m. Nachw.) und ob ihm dies - auch im Zeitpunkt der Revisionsverhandlung - nachgewiesen werden kann (BGH, Urteile vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73 - und vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 593/73).
  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 593/73

    Verurteilung wegen Betruges und Untreue - Fortsetzung einer Hauptverhandlung in …

  • BGH, 06.03.1984 - 5 StR 997/83

    Verhandlung in der Fortsetzungsverhandlung ohne den Angeklagten - Voraussetzungen …

    Zwar kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Begründetheit einer auf Verletzung des § 231 Abs. 2 StPO gestützten Rüge darauf an, ob die tatsächlichen Voraussetzungen einer Eigenmächtigkeit des Ausbleibens des Angeklagten auch im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung nachgewiesen werden können (BGH Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 593/73 - Urteil vom 15. November 1977 - 1 StR 301/77 - Urteil vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 -).
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