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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7140
BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87 (https://dejure.org/1987,7140)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1987 - 1 StR 306/87 (https://dejure.org/1987,7140)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1987 - 1 StR 306/87 (https://dejure.org/1987,7140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren Falles - Einlegung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 529
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82

    Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel - …

    Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87
    Dennoch ist es kein Rechtsfehler, wenn der Strafrichter in seine Erwägungen auch die fakultativen standesrechtlichen Folgen einbezieht; das hat der Senat schon früher entschieden (wistra 1982, 225).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87
    Richtig ist, daß § 92 StBerG die Notwendigkeit berufsgerichtlicher Ahndung an der strafgerichtlich verhängten Strafe mißt, nicht umgekehrt, und daß die Rechtsprechung zur Berücksichtigung beamtenrechtlicher Disziplinarfolgen im Strafverfahren es in der Regel mit zwingenden, gesetzlich festgelegten beamtenrechtlichen Folgen zu tun hatte (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1987, 243 und 1985, 454).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …

    Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87
    Richtig ist, daß § 92 StBerG die Notwendigkeit berufsgerichtlicher Ahndung an der strafgerichtlich verhängten Strafe mißt, nicht umgekehrt, und daß die Rechtsprechung zur Berücksichtigung beamtenrechtlicher Disziplinarfolgen im Strafverfahren es in der Regel mit zwingenden, gesetzlich festgelegten beamtenrechtlichen Folgen zu tun hatte (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1987, 243 und 1985, 454).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall …

    Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87
    Richtig ist, daß § 92 StBerG die Notwendigkeit berufsgerichtlicher Ahndung an der strafgerichtlich verhängten Strafe mißt, nicht umgekehrt, und daß die Rechtsprechung zur Berücksichtigung beamtenrechtlicher Disziplinarfolgen im Strafverfahren es in der Regel mit zwingenden, gesetzlich festgelegten beamtenrechtlichen Folgen zu tun hatte (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1987, 243 und 1985, 454).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Ob der Zumessungsgrund der Entlassung aus dem Dienst oder des Verlustes der Rechte als Ruhestandsbeamter ausdrücklich genannt werden muß, hängt ebenso vom Einzelfall ab wie die Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes oder standesrechtliche Folgen (BGH, Beschl. vom 27. August 1987 - 1 StR 412/87; Beschl. vom 11. August 1987 - 1 StR 306/87) zu erwähnen sind.
  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96

    Berufliche Konsequenzen der Tat - Künftiges Leben des Täters - Minder schwerer …

    Ob dieser Zumessungsgrund ausdrücklich genannt werden muß, hängt aber vom Einzelfall ab (…BGHR aaO. Schuldausgleich 18, 22; BGH NStZ 1987, 550; BGH, Beschl. vom 11. August 1987 - 1 StR 306/87) - ob sich nämlich die Erörterung als bestimmender Grund aufdrängt (…BGHR aaO. Schuldausgleich 22).
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