Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung sowie wegen schweren Raubes - Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Nichtanordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Außergewöhnliche Umstände, die die Anhörung eines Spezialgutachters geboten erscheinen lassen (vgl. BGHSt 10, 116, 118; 23, 176, 186), sind nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich. - BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Im allgemeinen ist er dabei nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen (BGHSt 2, 163; 8, 130, 131;… BGH, Urt. v. 13. Mai 1975 - 1 StR 97/75). - BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Im allgemeinen ist er dabei nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen (BGHSt 2, 163; 8, 130, 131;… BGH, Urt. v. 13. Mai 1975 - 1 StR 97/75).
- BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung steht in Zusammenhang mit der Höhe der Strafe und fällt daher ebenfalls weg (BGHSt 14, 381, 382). - BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Außergewöhnliche Umstände, die die Anhörung eines Spezialgutachters geboten erscheinen lassen (vgl. BGHSt 10, 116, 118; 23, 176, 186), sind nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich. - BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60
Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Die Sperrfrist richtet sich grundsätzlich danach, wie lange die Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs voraussichtlich bestehen wird (BGHSt 15, 393, 397). - BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Der Tatentschluß ist erst beim Halten des Kraftfahrzeugs gefaßt worden (BGHSt 19, 191). - BGH, 13.05.1975 - 1 StR 97/75
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln - Anträge als förmliche Beweisanträge - …
Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Im allgemeinen ist er dabei nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen (BGHSt 2, 163; 8, 130, 131; BGH, Urt. v. 13. Mai 1975 - 1 StR 97/75).
- BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Nur nach dem auf diese Weise durch Abwägung der belastenden und entlastenden Umstände (vgl. auch BGHSt 8, 186, 189; BGH Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 179/73 -)gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzes zu hart wäre (vgl. RGSt 68, 294; BGH Urteile vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73 - und vom 10. Februar 1976 - 1 StR 866/75 -), mit anderen Worten ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 -). - BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom …
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f; BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 - BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80). - BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen …
Die Annahme eines minderschweren Falles setzt voraus, daß das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75). - BGH, 29.06.1978 - 4 StR 309/78
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Reihenfolge des Verfahrens - …
In vergleichbaren Fällen, in denen der Entschluß zur räuberischen Tat erst nach dem Anhalten des Fahrzeugs gefaßt worden ist, hat der Bundesgerichtshof wiederholt den Tatbestand des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bzw. des Autostraßenraubes als nicht erfüllt angesehen (Urteil vom 30. April 1963 - 5 StR 93/63; BGHSt 24, 320; Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 in DAR 1976, 85, 86).
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