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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5054
BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78 (https://dejure.org/1978,5054)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1978 - 1 StR 31/78 (https://dejure.org/1978,5054)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78 (https://dejure.org/1978,5054)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden - Annahme der Befangenheit eines Richters - Äußerungen des Richters in einem Strafverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78
    Das gilt selbst dann, wenn der Richter einen an derselben Tat Beteiligten abgeurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72, bei Dallinger MDR 1974, 367; vgl. auch Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, in BGHSt 19, 141 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78
    Das gilt selbst dann, wenn der Richter einen an derselben Tat Beteiligten abgeurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72, bei Dallinger MDR 1974, 367; vgl. auch Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, in BGHSt 19, 141 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres …

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78
    Daß hierbei eine für Dr. Ka. nachteilige Beurteilung zum Ausdruck kam, die sich möglicherweise jetzt als ungerechtfertigt erweist, kann die Besorgnis der Befangenheit im jetzigen Verfahren nicht begründen (vgl. BGH JR 1957, 68).
  • BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Mineralölsteuerhinterziehung - Einwand der …

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78
    Das gilt selbst dann, wenn der Richter einen an derselben Tat Beteiligten abgeurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72, bei Dallinger MDR 1974, 367; vgl. auch Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, in BGHSt 19, 141 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit gefährlicher …

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78
    Für einen Richter ist es selbstverständlich, daß er sich in der neuen Sache sein Urteil nur aufgrund der neuen Verhandlung bildet; davon kann im Regelfall auch ein vernünftiger Angeklagter - zumal wenn er rechtskundig ist - ausgehen (BGH, Urteil vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …

    Für Richter ist es deshalb selbstverständlich, daß sie ihr Urteil nur aufgrund des in dieser Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (BGH Urt. vom 18. Mai 1978 -1 StR 31/78;… BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen …

    Diese Besorgnis läßt sich aber nicht schon damit begründen, daß ein Richter einen an derselben Tat Beteiligten vorab verurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72 bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78; BGH StV 1987, 1).

    Für Richter ist es selbstverständlich, daß sie sich nach neuer oder weiterer Verhandlung ihr Urteil nur aufgrund des in dieser Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78).

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer …

    Angesichts dieser Notwendigkeit hat ein vernünftig abwägender Angeklagter keinen Grund zu der Besorgnis, die Richter würden bei ihrer Entscheidung in seiner Sache nicht ausschließlich das Ergebnis der neuen Hauptverhandlung verwerten, sondern sich durch das vorausgegangene Urteil beeinflussen lassen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Urteile vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78 - und vom 19. November 1985 - 5 StR 436/85).
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