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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10448
BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93 (https://dejure.org/1993,10448)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1993 - 1 StR 312/93 (https://dejure.org/1993,10448)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 1 StR 312/93 (https://dejure.org/1993,10448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles einer räuberischen Erpressung im Jugendstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93
    Der Revision ist zuzugeben, daß die Erörterung, ob schädliche Neigungen vorhanden sind (§ 17 Abs. 2 JGG), unzureichend sein mag (vgl. BGH NStZ 1988, 498, 499; BGH StV 1992, 431).

    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts wirkt sich die möglicherweise unzureichende Erörterung der "schädlichen Neigungen" - anders als in den Fällen BGH NStZ 1988, 498 und BGH StV 1992, 431 - nicht auf die Bemessung der Jugendstrafe aus.

  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93
    Der Revision ist zuzugeben, daß die Erörterung, ob schädliche Neigungen vorhanden sind (§ 17 Abs. 2 JGG), unzureichend sein mag (vgl. BGH NStZ 1988, 498, 499; BGH StV 1992, 431).

    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts wirkt sich die möglicherweise unzureichende Erörterung der "schädlichen Neigungen" - anders als in den Fällen BGH NStZ 1988, 498 und BGH StV 1992, 431 - nicht auf die Bemessung der Jugendstrafe aus.

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93
    Bestrebungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in die letztgenannte Richtung zielten, ist der Große Senat für Strafsachen nicht gefolgt (BGHSt 34, 345).
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter - …

    Ob die tatrichterliche Bewertung dieses Umstands rechtlich einwandfrei ist, hängt nicht davon ab, ob die Urteilsgründe ihn positiv oder negativ umschreiben (vgl. BGHSt 34, 345, 350 sowie BGH, Urt. vom 20. Juli 1993 - 1 StR 312/93).
  • BGH, 11.09.2024 - 3 StR 362/24

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe; Strafrahmen; Unrechtsgehalt der …

    Unabhängig davon begegnen die Strafzumessungserwägungen insofern Bedenken, als gegebenenfalls das Fehlen einzelner Milderungsgründe zu Lasten des Angeklagten gewertet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 1 StR 312/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 11; Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 133/17, juris).
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