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| BGH, 15.01.1952 - 1 StR 324/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.01.1951 - 3 KLs 158/50
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 324/51
Papierfundstellen
- NJW 1952, 392
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52
Rechtsmittel
Allerdings kann der Tatrichter eine Sühnemaßnahme nach dem Befreiungsgesetz, die einem Angeklagten auferlegt ist, strafmildernd in Betracht ziehen, und es kann ein Rechtsfehler vorliegen, wenn er dies nicht prüft (Urteil des Senats vom 15.1.1952, 1 StR 324/51). - LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67
Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen …
Schliesslich muss zu seinen Gunsten bei der Strafzumessung die zweijährige, durch die Kriegsgefangenschaft für verbüsst erklärte Gefängnisstrafe beachtet werden, die die Spruchkammer in Bielefeld wegen seiner Zugehörigkeit zur SS und zum SD gegen ihn nach dem Kriege verhängt hat (vgl. hierzu die Urteile des BGH vom 15.Januar 1952 - 1 StR 324/51 - = LM Nr. 2 zu § 60 StGB und vom 26.Oktober 1965 - 1 StR 106/65 - = DRiZ 1966, 59). - BGH, 01.04.1952 - 1 StR 57/52 Arbeitslager kann zwar nicht auf die erkannte Strafe angerechnet werden, es konnte aber als strafmindernd berücksichtigt werden, dass der Angeklagte schon einer wegen derselben Taten verhängten Sühnemassnahme unterliegt (BGH 1 StR 324/51 vom 15. Januar 1952).
- BGH, 03.09.1953 - 5 StR 221/53
Rechtsmittel
Es war vielmehr rechtlich zulässig, dies dem Angeklagten bei der Bemessung der Strafe zugute zu halten (vgl. BGH vom 15.1.1952 - 1 StR 324/51 - NJW 1952, 392 Nr. 22). - BGH, 29.01.1952 - 1 StR 328/51 Arbeitslager als politische Sühnemassnahme ist nach § 60 überhaupt nicht anrechenbar (BGH 1 StR 324/51 vom 15. Januar 1952, BayObLGSt 1950 Nr. 37).
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