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| BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57
Die Revision kann nicht darauf gestützt worden, daß des Gericht es unterlassen habe, eine bestimmte Frage an den Sachverständigen zu richten (OGHSt 3, 59; BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]. - BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
Auszug aus BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57
Der Angeklagte ist deshalb freizusprechen (vgl. auch BGHSt 7, 256, 261) [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]. - BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von …
Auszug aus BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf BGHSt 8, 177 ff. Die Verletzte war hier nicht die einzige Zeugin, die über die räumlichen und baulichen Verhältnisse des Hauses, in dem sie und der Angeklagte wohnen. - BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
Auszug aus BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57
Sie hat deshalb das Verfahren eingestellt und sich hierfür auf BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51] berufen. - BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55
Auszug aus BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57
Es bedurfte deshalb keiner erneuten Zuteilung des Gerichtsassessors S. (vgl. BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55]).
- BGH, 03.10.1967 - 1 StR 379/67
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlages, versuchter Notzucht, …
Über die örtlichen Verhältnisse am Tatort hatte sich die Jugendkammer durch Anhörung mehrerer Zeugen unterrichtet; schon aus diesem Grund machte sie von ihrer Ermessensfreiheit keinen pflichtwidrigen Gebrauch, wenn sie einen Augenschein nicht für erforderlich erachtete (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 1 StR 326/57; s. dazu auch den anders gelagerten Fall BGHSt 8, 177).
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