Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Reichweite der Anordnung des Verfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 155
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91
Die Strafkammer hat nicht übersehen, daß lediglich der Gewinn für verfallen erklärt werden darf (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] sowie BGHR StGB § 73 Vorteil 1). - BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung - …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91
Die Strafkammer hat nicht übersehen, daß lediglich der Gewinn für verfallen erklärt werden darf (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] sowie BGHR StGB § 73 Vorteil 1).
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14
Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 6 Nr. 5 StGB Ausdruck des Weltrechtsprinzips (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335 mit Anmerkung von Patzak; BGH, Urteil vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521;… Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37; Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32).a) Der Bundesgerichtshof hat bisher die Notwendigkeit eines Inlandsbezuges im Rahmen des § 6 Nr. 5 StGB zumeist mit der Erwägung offengelassen, dass der zu Grunde liegende Sachverhalt einen solchen aufweise, wobei alle Strafsenate, die sich mit dieser Problematik zu befassen hatten, eine Neigung zu diesem Erfordernis zu erkennen gegeben haben (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2, vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 33; vgl. auch BVerfG, NJW 2001, 1848, 1853; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2010 - 31 HEs 10/10, OLGSt StGB § 6 Nr. 3, insoweit in NStZ-RR 2011, 54 nicht abgedruckt).
c) Als legitimierende Anknüpfungspunkte im Sinne eines Inlandsbezuges kommen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Betracht: die spätere Einfuhr der im Ausland an einen Ausländer veräußerten Betäubungsmittel in das Bundesgebiet (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 339), ein inländischer Sitz der die Betäubungsmittel produzierenden oder die dafür nötigen Rohstoffe liefernden Firma (BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2), die Festnahme des sich freiwillig im Bundesgebiet aufhaltenden Beschuldigten (…BGH aaO), die Begehung einer mit der Auslandstat eng verknüpften Inlandstat (…BGH aaO) sowie ein früherer Wohnsitz oder jedenfalls ein regelmäßiger oder längerer Aufenthalt des Beschuldigten im Inland (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292, 307; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 68; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236; BGH…, Beschluss vom 18. August 1994 - AK 12/94, BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; Beschluss - Ermittlungsrichter - vom 13. Februar 1994 - 1 BGs 100/94, NStZ 1994, 232, 233).
Der 1. Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91 (BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2) offengelassen, ob es eines legitimierenden Anknüpfungspunktes bedarf, in der rechtmäßigen Auslieferung eines ausländischen Beschuldigten durch seinen Heimatstaat aber einen solchen Anknüpfungspunkt erblickt.
Zwar wird man dem Einverständnis des ausliefernden Staates mit der Auslieferung entnehmen können, dass jedenfalls dieser in der Strafverfolgung des Beschuldigten keinen Verstoß gegen den Nichteinmischungsgrundsatz erblickt (so wohl auch der 1. Strafsenat in seinem Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2); die Frage, ob dies als Inlandsbezug ausreicht, könnte aber schon anders zu beurteilen sein, wenn der ausliefernde Staat nicht mit dem Staat identisch ist, in dessen Staatsgebiet die Tat begangen wurde oder aus dem der Beschuldigte stammt.
Entgegenstehen könnte aber die Entscheidung vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91 (BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2), in der der 1. Strafsenat die Auslieferung eines ausländischen Beschuldigten durch seinen Heimatstaat als ausreichenden Inlandsbezug angesehen hat.
- BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
Anfrageverfahren; Anwendung des deutschen Strafrechts auf Betäubungsmitteldelikte …
"Die Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten ausländischer Täter im Rahmen des § 6 Nr. 5 StGB bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines hinreichenden Inlandsbezugs; die Auslieferung des im Ausland festgenommenen Beschuldigten und seine daran anschließende Festnahme im Inland vermögen einen solchen nicht zu begründen.' Hieran sieht er sich jedoch durch nicht ausschließbar entgegenstehende Rechtsprechung des 1. Strafsenats (Senat, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2) gehindert.1. In dem Urteil vom 12. November 1991 (1 StR 328/91) hat der Senat es offen gelassen, ob es zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten ausländischer Täter über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinaus im Einzelfall eines legitimierenden Anknüpfungspunktes bedarf.
Für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen ausländische Täter wegen Auslandstaten wird es jedoch regelmäßig aus rein praktischen Erwägungen Voraussetzung sein, dass der Täter sich entweder in Deutschland aufhält und hier ergriffen werden kann (vgl. zum Inlandsbezug Senat, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2) oder hierher ausgeliefert wird.
- BGH, 07.11.2016 - 2 StR 96/14
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts beim Vertrieb von Betäubungsmitteln im …
Soweit die Frage erörtert worden ist, wurde sie zumeist mit der Erwägung offen gelassen, dass der zugrunde liegende Sachverhalt den erforderlichen Inlandsbezug aufweise (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 33).Dies ergibt sich zunächst aus einer umfassenden Auslegung von § 6 Nr. 5 StGB, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ausdruck des Weltrechtsprinzips ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335 mit Anmerkung von Patzak; BGH, Urteil vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521;… Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37; Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32).
- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Dies ist zunächst in der Weise geschehen, daß er die tatrichterliche Annahme, bei MDMA beginne die nicht geringe Menge bei 24 Gramm MDMA-Base, unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in NStZ 1989, 326 als jedenfalls nicht zu niedrig gebilligt hat (…BGHR BtMG § 29 III Nr. 4 Menge 11; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91). - BGH, 05.03.2025 - 3 StR 399/24
Cannabis und Marihuana sind weiterhin "Betäubungsmittel" i.S.d. StGB
Die Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung Ausdruck des Weltrechtsprinzips (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335; vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521;… vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37; Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32).Rn. 15 cc) Der Senat kann die streitige Frage offen lassen, ob § 6 Nr. 5 StGB als - ungeschriebenes - Erfordernis einen Inlandsbezug voraussetzt (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 33; Beschlüsse vom 18. März 2015 - 2 StR 96/14, NStZ 2015, 568 f.; vom 16. Dezember 2015 - 1 ARs 10/15, JR 2017, 397; Urteil vom 7. November 2016 - 2 StR 96/14, NStZ 2017, 295 f.;… SSW-StGB/Satzger, 6. Aufl., § 6 Rn. 10;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 6 Rn. 1;… MüKoStGB/Ambos, 5 Aufl., § 6 Rn. 4, 13;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 123;… Schönke/Schröder/Eser/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 6 Rn. 6;… siehe ausführlich zu den völkerrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift auch LK/Werle/Jeßberger, StGB, 13. Aufl., § 6 Rn. 9 ff., 69 ff.), denn ein solcher ist hier gegeben.
- OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem …
Es kann daher dahinstehen, ob es wirklich solcher Anknüpfungstatsachen bedarf (zweifelnd BGHSt 46, 292; offengelassen in BVerfG NJW 2001, 1848; BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… ablehnend Sch/Sch-Eser, StGB 28. Aufl. Vor §§ 3-9 Rn. 20;… MüKo-Ambos, StGB § 6 Rn. 15).Rn. 12 Als legitimierende Anknüpfungstatsache genügt es regelmäßig, wenn der Beschuldigte - wie hier - im Inland ergriffen worden ist; dass der Ergreifung eine Auslieferung vorausgegangen ist, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 1 HEs 37/98 - juris; offengelassen in BGHSt 34, 334).
Rn. 14 Ein Inlandsbezug besteht hier auch deshalb, weil die Auslandstaten mit Inlandstaten eng verknüpft sind (vgl. BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2).
- BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO); …
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1). - BGH, 06.11.2025 - 4 StR 83/25
Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (unerlaubter Vertrieb von Betäubungsmitteln: …
Sollten vom neuen Tatgericht - was naheliegt - Feststellungen zur inkriminierten Tat vom 22. November 2022 wie im ersten Rechtsgang getroffen werden, wäre als weiterer legitimierender Bezugspunkt für die Anwendung deutschen Strafrechts die enge zeitliche und sachliche Verknüpfung zwischen der vom Angeklagten in der Bundesrepublik begangenen und im Schuldspruch rechtskräftigen Unterstützungshandlung (Fall II. 1 der Urteilsgründe) mit der ihm zur Last gelegten Auslandstat (Fall II. 2 der Urteilsgründe) in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2). - BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt …
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1). - BGH, 11.02.1999 - 2 AR 199/98
Deutsche Gerichtsbarkeit; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1). - BGH, 18.08.1994 - AK 12/94
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