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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1951 - 1 StR 331/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2911
BGH, 11.08.1951 - 1 StR 331/51 (https://dejure.org/1951,2911)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1951 - 1 StR 331/51 (https://dejure.org/1951,2911)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1951 - 1 StR 331/51 (https://dejure.org/1951,2911)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Äußerung eines ärztlichen Sachverständigen über die Glaubhaftigkeit des Geständnisses des Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schweren Raub

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein …

    Für den Bereich des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgende Grundsätze aufgestellt: Nur diejenige Aussage des Beschuldigten darf nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 1, 376, 380 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51]; Urteil vom 11. August 1951 - 1 StR 331/51 - mitgeteilt von Dallinger MDR 1951, 658).
  • BGH, 21.11.1968 - 1 StR 625/67

    Geständnis - Ordnungsgemäße Belehrung - Verwertung bei Urteilsfindung - …

    Für den Bereich des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgende Grundsätze aufgestellt: Nur diejenige Aussage des Beschuldigten darf nicht verwertet werden, die durch die in § 136a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 1, 376, 380 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51] ; Urteil vom 11. August 1951 -- 1 StR 331/51 -- mitgeteilt von Dallinger MDR 1951, 658).
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