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| BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer lückenhaften Urteilsbegründung auf die Strafzumessungsgründe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher …
Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81
Diese damit insoweit nur lückenhaften Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81) ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Beurteilung, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76). - BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76
Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe …
Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81
Diese damit insoweit nur lückenhaften Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81) ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Beurteilung, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76). - BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Strafzumessung - Notwendigkeit einer …
Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81
Diese damit insoweit nur lückenhaften Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81) ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Beurteilung, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76).
- BGH, 15.10.1981 - 1 StR 521/81
Anforderungen an die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Hauptbelastungszeugin …
Es ermöglicht dem Revisionsgericht nicht die Prüfung, ob die Strafkammer die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80; Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81; Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 331/81).
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