Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2002 - 1 StR 332/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO
Antrag des Nebenklägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Erstreckung des Beistandes auf die Revisionsinstanz; Gegenstandslosigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe für den Instanzenzug - Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397 a Abs. 1, Abs. 2
Dauer der Bestellung eines Beistandes - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, 22.10.2002 - 1 StR 332/02
- BGH, 19.11.2002 - 1 StR 332/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.2000 - 2 StR 52/00
Antrag auf Bestellung eines Beistands bei der Nebenklage
Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 1 StR 332/02
Diese wirkt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die jeweilige Instanz hinaus (BGH…, Beschluß vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99 - Beschluß vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 397a Rdn. 17) und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschluß vom 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00). - BGH, 31.05.1999 - 5 StR 223/99
Prozeßkostenhilfe für Nebenklage
Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 1 StR 332/02
Diese wirkt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die jeweilige Instanz hinaus (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99 - Beschluß vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 397a Rdn. 17) und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschluß vom 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00). - BGH, 31.08.1999 - 1 StR 367/99
Prozeßkostenhilfe; Nebenklage; Beistand
Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 1 StR 332/02
Diese wirkt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die jeweilige Instanz hinaus (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99 - Beschluß vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 397a Rdn. 17) und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschluß vom 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00).
- LG Detmold, 19.02.2009 - 4 Qs 22/09
Nebenkläger - Porzesskostenhilfe - Beiordnung - Beistand - Instanz
Rn. 10 Soweit der Bundesgerichtshof in den vom Verteidiger zitierten Beschlüssen vom 22. Oktober 2002, 1 StR 332/02; vom 22. August 2006, 1 StR 391/06; vom 05. Dezember 2006, 1 StR 572/06; vom 08. Oktober 1999, 4 StR 344/99 und vom 09. Februar 2000, 5 StR 612/99 die dort gestellten Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz als gegenstandslos nicht beschieden hat, sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2002 - 1 StR 332/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 244 Abs. 2 StPO
Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge) - openjur.de
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- Judicialis
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- Wolters Kluwer
Versuchter Mord - Verwandtschaftsverhältnis eines Zeugen - Fehlerhafte Beweiswürdigung
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Verfahrensgang
- BGH, 22.10.2002 - 1 StR 332/02
- BGH, 19.11.2002 - 1 StR 332/02 (1)
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