Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1957 - 1 StR 332/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 26.06.1934 - 1 D 404/34
1. Kann eine nur innere Hemmung die Freiwilligkeit des Täters bei dem Rücktritt …
Auszug aus BGH, 15.10.1957 - 1 StR 332/57
In dieser Wirkung des Schlages auf das Opfer findet die Strafkammer rechtlich bedenkenfrei einen Umstand, der von dem Willen des Angeklagten unabhängig gewesen, ist (RGSt 68, 238).
- BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67
Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis
Die Einwirkung muß eine derartige sein, daß man im Sinn des Gesetzes davon sprechen kann, der Täter sei durch sie an der Ausführung der beabsichtigten Handlung "gehindert" worden (vgl. BGHSt 7, 296, 298 ff [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]; 9, 48, 50 ff [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55]; BGH 1 StR 332/57 vom 15. Oktober 1957 bei Dallinger MDR 1958, 12 im Anschluß an RGSt 68, 238). - BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
Freiwilligkeit des Rücktritts - Unfähigkeit des Täters mzur Vollendung der Tat …
Einen derartigen Schock hat die Rechtsprechung angenommen, wenn den Täter der brechende Blick des Opfers in Angst versetzte (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 1 StR 332/57, bei Dallinger MDR 1958, 12); wenn ihn beim Anblick des blutüberströmten Opfers ein solches Entsetzen packte, daß er in einem dadurch ausgelösten Schock eilends davonlief (BGH, Urteil vom 11. April 1958 - 5 StR 49/58); wenn das laute Schreien des Opfers ihn in Panik versetzte (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 614/75).
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