Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1952 - 1 StR 340/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,2875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 340/52
Der Sachverhalt liegt deshalb auch anders als der in BGHSt 2 S 71 entschiedene Fall, in dem schon zu Beginn des Geschäftsjahres klar war, dass der zum Vorsitzenden einer Strafkammer bestimmte Landgerichtsdirektor während des ganzen Geschäftsjahres auf die Rechtsprechung der Kammer keinen massgeblichen Einfluss werde haben können.
- BGH, 21.10.1952 - 1 StR 391/52
Rechtsmittel
Bei dieser Sachlage bestehen gegen den Geschäftsverteilungsplan und die Führung des Vorsitzes durch Landgerichtsrat Dr. S. keine Bedenken BGH Urteile 1 StR 238/52 vom 12. August 1952 und 1 StR 340/52 vom 21. Oktober 1952). - BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
Rechtsmittel
Das ist jedoch nicht der Fall, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schon in früheren Fällen entschieden hat (Urteile vom 21.10.1952 und 10.3.1953, 1 StR 340/52 und 1 StR 574/52; Aktenzeichen des Landgerichts Ravensburg KMs 1 und 4/52). - BGH, 10.03.1953 - 1 StR 574/52
Rechtsmittel
Es handelte sich aber, wie der Senat schon in dem Urteil vom 21. Oktober 1952 (1 StR 340/52; Aktenzeichen des Landgerichts Ravensburg KMs 1/52) entschieden hat, gleichwohl nur um eine vorübergehende Verhinderung in der Führung des Vorsitzes, nicht aber um eine Umgehung der Vorschrift des § 62 Abs. 1 Satz 1 GVG.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.