Rechtsprechung
| BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als Strafschärfungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes
Auszug aus BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Leugnen und "Unbelehrbarkeit" nur dann strafschärfend gewertet werden, wenn ein solches Verhalten nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH NStZ 1983, 453; BGHSt 32, 165, 182/183).
- BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
Bestreiten - Tat - Strafschärfung
Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85). - BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei …
Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).
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