Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflage in Form einer Drogentherapie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe
Auszug aus BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91
Namentlich bei einer längeren Strafe, wie sie hier verhängt wurde, hat das Gericht zu prüfen, ob das verfolgte Ziel durch den Vorwegvollzug lediglich eines Teils der Strafe, den die Neufassung des § 67 Abs. 2 StGB zuläßt, erreicht werden kann (vgl. dazu Maul/Lauven NStZ 1986, 397, 400; vgl. ferner BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel
Auszug aus BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91
Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1988, 216, 217 sowie BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7). - BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89
Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91
Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1988, 216, 217 sowie BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7). - BGH, 23.12.1986 - 1 StR 707/86
Anforderungen an die Anordnung eine Strafe vor einer Maßregel zu vollziehen - …
Auszug aus BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91
Mag es sich auch um eine Entscheidung handeln, die selbst mit Hilfe eines Sachverständigen oft nicht einfach zu treffen ist, so obliegt sie doch dem Tatrichter, der sie nicht der Strafvollstreckungskammer überlassen darf (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6).
- BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Anforderungen an die Unterbringung in …
Es ist jedoch möglich, daß die Strafe, etwa bei Anordnung ihres - auch nur teilweisen - Vorwegvollzuges gemäß § 67 Abs. 2, niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die Unterbringung angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 S. 4); insbesondere bei einer längeren Strafe hat das Gericht zu prüfen, ob das Rehabilitationsziel durch den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 StR 310/91; Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).Abschließend ist zu bemerken, daß die Frage der Unterbringung insgesamt im Regelfall nur unter Einschaltung eines Sachverständigen getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).".
- BGH, 27.08.1993 - 2 StR 422/93
Voraussetzungen für eine Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung; …
Bei einer längeren Strafe, wie sie hier verhängt wurde, hat das erkennende Gericht aber immer zu prüfen, ob das verfolgte Ziel auch durch den Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe erreicht werden kann (…vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; BGH, Beschl. v. 18. Juni 1991 - 1 StR 310/91; Beschl. v. 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).
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