Rechtsprechung
| BGH, 29.07.2010 - 1 StR 349/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision eines Angeklagten als unbegründet nach Prüfung von Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision eines Angeklagten als unbegründet nach Prüfung von Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01
Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe; …
Auszug aus BGH, 29.07.2010 - 1 StR 349/10
Besonderheiten, die vorliegend ausnahmsweise eine andere Beurteilung nahe legen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH NStZ 2002, 196 m.w.N.).
- BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum; …
Ausländerrechtliche Folgen einer Tat sind regelmäßig keine bestimmenden Strafzumessungsgründe (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 StR 349/10; BGH, Beschluss vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298 mwN).
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