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| BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52
Auch hieraus ergab sich für ihn die Pflicht, die Vermögensinteressen der Bergwerks- und Hüttenbau-Gesellschaft wahrzunehmen; denn die Pflicht, Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann sich auch aus einem Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten ergeben (Urteil des Senats vom 6. Mai 1952 - 1 StR 60/52, zur Veröffentlichung bestimmt). - RG, 19.03.1928 - II 193/28
1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der …
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52
Das Gericht durfte deshalb die Entscheidung darüber bis zum Urteil zurückstellen (RGSt 62, 76). - RG, 15.05.1888 - 1044/88
1. Wirken Beweisanträge der Staatsanwaltschaft, insbesondere wenn sie neben dem …
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52
Für diesen Fall war der Beweisantrag nicht gestellt; er war damit also hinfällig (RGSt 17, 375). - RG, 11.05.1920 - II 257/20
5. 1. Ist die Beweisaufnahme nach § 244 Abs. 1 StPO. auf vorgeladene Zeugen auch …
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52
Seine Vernehmung war daher nicht durch § 245 StPO geboten, wie die jetzige Fassung der Vorschrift im Einklang mit der früheren Rechtsprechung (RGSt 55, 10) ausdrücklich klarstellt. - BGH, 15.11.1951 - 3 StR 779/51
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52
Der Fall liegt also anders als der vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 15. November 1951 - 3 StR 779/51 - (NJW 1952, 273) entschiedene.
- BGH, 28.07.1970 - 1 StR 180/69
Wahrnehmung der Vermögensinteressen eines anderen - Begründung eines …
Diese Auffassung wäre allerdings fehlerhaft, weil die Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, nach anerkannten Rechtsgrundsätzen auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden kann (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; BGH, Urteil vom 17. Juni 1952 - 1 StR 35/52; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 238/57).
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