Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1963 - 1 StR 352/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
Sukzessiv
Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63;… BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73];… BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]). - BGH, 14.09.1965 - 1 StR 259/65
Verurteilung wegen Betrugs und Diebstahls - Annahme einer Mittäterschaft
Mittäterschaft ist sogar in der Form möglich, daß sich jemand mit einem anderen, der schon in der Ausführung einer Straftat begriffen ist, vor deren Beendigung zur gemeinschaftlichen Fortsetzung des strafbaren Vorhabens verbindet, sofern er nur hierbei noch irgend einen Beitrag zur Ausführung der Tat liefert (Urt. des BGH vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63 -).
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