Rechtsprechung
| BGH, 17.08.1976 - 1 StR 355/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Fehlen des tatsächlichen Innehabens oder eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses - Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls bei erheblichem Überschreiten der "nicht geringen Menge" trotz fehlenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 355/76
Welche Anforderungen rechtlich an die besonderen Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters gestellt werden müssen, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend klargestellt (zusammenfassend BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20). - BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 355/76
Der Angeklagte selbst hatte zu keinem Zeitpunkt Besitz an dem Rauschgift; es fehlte am bewußten tatsächlichen Innehaben oder tatsächlichen Herrschaftsverhältnis (vgl. BGHSt 25, 385).
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1975 - 1 StR 559/74;… Urt. v. 21.10.1975 - 1 StR 445/75;… Urt. v. 12.5.1976 - 2 StR 168/76; Urt. v. 17.8.1976 - 1 StR 355/76; Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77;… Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78;… Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78; Beschl. v. 16.3.1981 - 3 StR 16/81, teilweise abgedruckt bei Schmidt MDR 1979, 884, 886 und Körner NStZ 1981, 16, 18). - BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77
Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit …
Allerdings kann, da den in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nrn. 1 bis 6 BetMG genannten Regelbeispielen nur indizielle Bedeutung zukommt und sie keinen abschließenden Katalog darstellen, auch beim Fehlen eines Regelbeispiels ein besonders schwerer Fall nach Abs. 4 Satz 1 a.a.O. gegeben sein, so auch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGH, Urteile vom 12. Mai 1976 - 2 StR 168/76 - und vom 17. August 1976 - 1 StR 355/76 -).
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