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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1981 - 1 StR 361/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7615
BGH, 05.11.1981 - 1 StR 361/81 (https://dejure.org/1981,7615)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1981 - 1 StR 361/81 (https://dejure.org/1981,7615)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1981 - 1 StR 361/81 (https://dejure.org/1981,7615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zueignungsabsicht bei dem Willen, die mitgenommenen Gegenstände irgendwo wegzuwerfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …

    Auszug aus BGH, 05.11.1981 - 1 StR 361/81
    Eine Gleichsetzung mit dem Fall, daß der Täter ein weggenommenes Kraftfahrzeug nach zeitweiligem Gebrauch in einer Weise stehen läßt, daß es dem beliebigen Zugriff Dritter ausgesetzt ist (BGHSt 22, 45, 46), ist deshalb nicht möglich, weil der Täter hier, indem er das Fahrzeug unter Ausschluß des Berechtigten benutzt, die Sache seinem Vermögen einverleibt (vgl. BGHSt 24, 115, 119).
  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 495/67
    Auszug aus BGH, 05.11.1981 - 1 StR 361/81
    Eine Gleichsetzung mit dem Fall, daß der Täter ein weggenommenes Kraftfahrzeug nach zeitweiligem Gebrauch in einer Weise stehen läßt, daß es dem beliebigen Zugriff Dritter ausgesetzt ist (BGHSt 22, 45, 46), ist deshalb nicht möglich, weil der Täter hier, indem er das Fahrzeug unter Ausschluß des Berechtigten benutzt, die Sache seinem Vermögen einverleibt (vgl. BGHSt 24, 115, 119).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Die Zueignungsabsicht fehlt, wenn der Täter die Sache nur wegwerfen, zerstören oder sonst beseitigen will (RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357;… BGH GA 1969, 306 f; NJW 1970, 1753, 1754; 1977, 1460; BGH, Beschluß vom 5. November 1981 - 1 StR 361/81); ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (…BGH GA 1969, 306 f; NStZ 1981, 63).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86

    Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in …

    Das Merkmal ist somit nicht erfüllt, soweit der Täter einen ihn nicht interessierenden Gegenstand, dessen er sich bei nächster Gelegenheit wieder entledigen will, allein deshalb mitnimmt, weil er nur so die erstrebte Sache erlangen kann (vgl. BGH NStZ 1981, 63; BGH, Beschlüsse vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75 - und vom 5. November 1981 - 1 StR 361/81).
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