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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7182
BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23 (https://dejure.org/2024,7182)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2024 - 1 StR 363/23 (https://dejure.org/2024,7182)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 1 StR 363/23 (https://dejure.org/2024,7182)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Mord (Heimtücke: Voraussetzungen; niedrige Beweggründe: erforderliche Feststellungen bei Motivbündeln, Gesamtwürdigung auch des Vor- und Nachtatverhaltens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Spekulative Erwägungen in Urteilsgründen bei Voraussetzungen einer heimtückischen Tötung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Spekulative Erwägungen in Urteilsgründen bei Voraussetzungen einer heimtückischen Tötung

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Rechtliche Würdigung der Voraussetzungen einer heimtückischen Tötung und der niedrigen Beweggründe i.R.d. Tötung der Partnerin durch Strangulieren mit einem Ladekabel

  • datenbank.nwb.de

    Spekulative Erwägungen in Urteilsgründen bei Voraussetzungen einer heimtückischen Tötung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 144
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Der Angriff beginnt allerdings nicht erst mit der eigentlichen Tötungshandlung, sondern umfasst auch die unmittelbar davor liegende Phase (BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 mwN).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 11 mwN).

    Ein Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 …und vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 Rn. 23; jeweils mwN).

  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Denn das Landgericht hätte zur Bestimmung der Tatmotivation alle Umstände des Tatgeschehens einschließlich vorangegangener und nachfolgender Geschehnisse in seine Würdigung einstellen müssen (…vgl. auch zur Berücksichtigung des Vortatgeschehens BGH, Urteile vom 14. Juni 2023 - 1 StR 399/22 Rn. 15 f. mwN und vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 13).

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat niedrig sind und als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 11 mwN).

    Kann das Gericht bei mehreren in Betracht kommenden tatbeherrschenden Motiven zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung wegen Mordes möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13

    Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 1 StR 86/13 Rn. 24).

    Das Opfer muss gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 1 StR 86/13 Rn. 24).

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11

    Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe: …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Ein Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (…BGH, Urteile vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 und vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 399/22

    Mord aus niederen Beweggründen (Voraussetzungen, Motivbündel)

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Denn das Landgericht hätte zur Bestimmung der Tatmotivation alle Umstände des Tatgeschehens einschließlich vorangegangener und nachfolgender Geschehnisse in seine Würdigung einstellen müssen (vgl. auch zur Berücksichtigung des Vortatgeschehens BGH, Urteile vom 14. Juni 2023 - 1 StR 399/22 Rn. 15 f. mwN …und vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 13).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 132/23

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, Umschlagen eines zunächst mit …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Die der Lebenspartnerin verbliebene Zeit könnte wegen des schnellen Umschlagens des zunächst mit Körperverletzungsvorsatz geführten Angriffs in einen solchen mit Tötungsvorsatz so kurz gewesen sein, dass sie sich nicht mehr effektiv zur Wehr setzen konnte (zu dieser Konstellation vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2023 - 6 StR 132/23 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für die das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17 Rn. 6).
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