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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4796
BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65 (https://dejure.org/1965,4796)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1965 - 1 StR 365/65 (https://dejure.org/1965,4796)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1965 - 1 StR 365/65 (https://dejure.org/1965,4796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzucht mit Kindern durch verschiedene anstößige Handlungen - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als grundsätzliche Sache des Tatrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65
    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters; bei jugendlichen Zeugen, die über Sittlichkeitsverbrechen aussagen sollen, deren Opfer sie geworden sind, mag allerdings die Heranziehung eines geeigneten Sachverständigen zuweilen angebracht sein (BGHSt 2, 163; 7, 82) [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53].

    Zwar genügt zur Verwirklichung des Tatbestandes nicht jede kurze oder unbedeutende Berührung, auch wenn sie aus Sinnenlust geschieht (BGHSt 2, 163; 17, 280, 288) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65
    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters; bei jugendlichen Zeugen, die über Sittlichkeitsverbrechen aussagen sollen, deren Opfer sie geworden sind, mag allerdings die Heranziehung eines geeigneten Sachverständigen zuweilen angebracht sein (BGHSt 2, 163; 7, 82) [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53].
  • BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61

    Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer …

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65
    Zwar genügt zur Verwirklichung des Tatbestandes nicht jede kurze oder unbedeutende Berührung, auch wenn sie aus Sinnenlust geschieht (BGHSt 2, 163; 17, 280, 288) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65
    Andererseits reicht aber das Berühren der Brust über den Kleidern aus (vgl. auch BGH Urteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 156/51 -, insoweit in BGHSt 1, 170 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65
    Eine vollständige Wiedergabe aller Strafzumessungsgründe ist weder möglich noch vorgeschrieben (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65
    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters; bei jugendlichen Zeugen, die über Sittlichkeitsverbrechen aussagen sollen, deren Opfer sie geworden sind, mag allerdings die Heranziehung eines geeigneten Sachverständigen zuweilen angebracht sein (BGHSt 2, 163; 7, 82) [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53].
  • OLG Koblenz, 10.01.1974 - 1 Ss 207/73

    Sexuelle Nötigung; Mädchen; Locken; Brust

    Dabei spielt es keine Rolle, daß der Angeklagte die Brust des Mädchens nur über dem Pullover betasten wollte (vgl. BGH, Urteil vom 5.10.1965 - 1 StR 365/65, zitiert nach Leipz. Kom. a.a.O. § 176 Rdn. 19).
  • BGH, 22.02.1972 - 1 StR 21/72

    Strafbarkeit wegen Unzucht mit abhängigen Kindern durch Berührung des …

    Im vorliegenden Fall konnte außerdem nicht außer Acht gelassen werden, daß sich nicht nur aus den einzelnen Vorgängen, sondern auch aus den gesamten Umständen (wiederholte Berührung der Geschlechtsteile mehrerer Knaben, gleichgeschlechtliche Veranlagung des einschlägig vorbestraften Angeklagten, Handeln in der Abgeschlossenheit der Privatwohnung) eindeutig der unzüchtige Charakter der Taten ergibt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 365/65 und vom 30. Juni 1970 - 1 StR 163/70).
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 649/68

    Unterscheidung zwischen einer bloßen Zudringlichkeit und einer unzüchtigen …

    Zwar kann auch in dem Berühren der Brust über den Kleidern ein Verstoß nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB liegen, sofern sich aus den gesamten Umständen der unzüchtige Charakter der Tat eindeutig ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 156/51; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 365/65; BGH LM StGB § 176 Ziff. 3 Nr. 8).
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