Rechtsprechung
| BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …
Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen ist (BGHSt 10; 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281;… Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153).
- BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319). - BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
- BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80
Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …
Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen ist (BGHSt 10; 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281;… Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153). - BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319). - BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen ist (BGHSt 10; 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281; Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153). - BGH, 05.02.1982 - 3 StR 22/82
Hauptverhandlung - Fernbleiben von der Hauptverhandlung - Eigenmacht - …
Auszug aus BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen ist (BGHSt 10; 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281;… Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153).
- BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86
Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im …
Das ist - ebenfalls mit Rücksicht auf die elementare Bedeutung des Rechts auf Anwesenheit - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für Fälle, in denen der Angeklagte mit der Revision beanstandet, die Hauptverhandlung hätte nicht in seiner Abwesenheit zu Ende geführt werden dürfen (§ 231 Abs. 2 StPO), weil er ihr nicht eigenmächtig ferngeblieben sei; auch dabei überprüft das Revisionsgericht, ob der Grund für die Verwirkung des rechtlichen Gehörs tatsächlich vorlag (vgl. BGHSt 10, 304 sowie 16, 178; BGH…, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1982 - 3 StR 33/82 - und vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355 und 1984, 209). - BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen ist (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281; BGH…, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153; BGH, Beschl. vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209).
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