Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revision nach Verbindung von Verfahren der ersten und zweiten Instanz - Berücksichtigung einer nachträglichen Gesetzesänderung trotz Rechtskraft des Schuldspruchs - Behandlung der Tatbestände der Notzucht und Gewaltunzucht nach der Strafrechtsreform - Einbeziehung von ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65
Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74
Bei der Bildung der neuen Gesamtstrafe wird folgendes zu berücksichtigen sein: Zur Vermeidung von Doppelbestrafungen dürfen Einzelstrafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben (BGHSt 20, 292). - BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74
Die nachträgliche Gesetzesänderung ist trotz Rechtskraft des Schuldspruchs zu berücksichtigen (BGHSt 20, 116, 118). - BGH, 11.12.1973 - 1 StR 530/73
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Nötigung mit Gewalt" in § 178 …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74
Maßgebend ist, welches Gesetz für den konkreten Fall die mildeste Beurteilung zuläßt (BGHSt 20, 75; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73).
- BGH, 29.04.2024 - 6 StR 117/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …
aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatgerichts eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls zu berücksichtigen hat, wenn nur die Strafandrohung gemildert worden oder die Strafbarkeit entfallen ist (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64, BGHSt 20, 116, 118; vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74). - BGH, 24.07.2024 - 6 StR 369/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …
aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatgerichts eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls zu berücksichtigen hat, wenn nur die Strafandrohung gemildert worden oder die Strafbarkeit entfallen ist (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64, BGHSt 20, 116, 118; vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74). - BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im …
Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, daß das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung berücksichtigen muß (BGHSt 20, 77) und daß dies trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls dann zu geschehen hat, wenn nur die Strafdrohung gemildert wird oder die Strafbarkeit ganz entfällt (BGHSt 20, 116, 118; BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74;… vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 354 a Anm. 4;… StGB LK 9. Aufl. § 2 Rdn. 70).
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