Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tatmehrheit mit versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Infolgedessen kann jene Verurteilung auch nicht die bei mehreren Vorverurteilungen von der Rechtsprechung auf der Grundlage des § 55 StGB entwickelte Zäsurwirkung für die Taten entfalten, die vor und nach der früheren Verurteilung begangen worden sind (BGH NJW 1982, 2080/2081;… vgl. Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 14, 15;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 55 Rdn. 15, 17, 18;… Samson in SK § 55 Rdn. 1, 5; vgl. ferner BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Auf Grund dieses Umstandes hat sich das Strafbedürfnis verringert (BGHSt 29, 370, 372) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]. - BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafbemessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3;… BGH GA 1976, 303, 304;… Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82).
- BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafbemessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3;… BGH GA 1976, 303, 304;… Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafbemessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3;… BGH GA 1976, 303, 304;… Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Ist dessen Wertung vertretbar, so muß sie vom Revisionsgericht respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639 Nr. 12; NStZ 1981, 61, 62). - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafbemessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; BGH GA 1976, 303, 304;… Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82). - BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80
Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Ist dessen Wertung vertretbar, so muß sie vom Revisionsgericht respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639 Nr. 12; NStZ 1981, 61, 62). - BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafbemessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3;… BGH GA 1976, 303, 304; Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82).
- BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme
Die in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts gegen die Bildung einer Gesamtstrafe - damals zu Recht - dargelegten Bedenken bestehen nicht mehr, sofern inzwischen die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 19. November 1982 verbüßt sein sollte (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 sowie vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85). - OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt verkaufter Sachen
Zwar wird in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung entfalle dann, wenn die durch die frühere Vorverurteilung verhängte Strafe im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt sei (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 -). - BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84). - BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87
Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe
Ist die Strafe aus dem Urteil vom 9. Juli 1985 hingegen vollstreckt, so entfällt die Zäsurwirkung dieser Verurteilung (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 - BGH Strafgfverteidiger 1981, 620; BGH NJW 1982, 2080, 2081).
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