Rechtsprechung
| BGH, 05.10.1965 - 1 StR 370/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Grundsätze der allgemeinen Lebenserfahrung und gegen die Denkgesetze - Voraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von …
In solchen Fällen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, die bewußte Hinnahme ihrer Verwirklichung im Sinne einer Billigung nicht ausschließen können, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines milderen Handlungsablaufs (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 370/65 - und vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65). - BGH, 18.01.1966 - 1 StR 558/65
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Rechtmäßigkeit der Ablehnung …
Eine solche vage Hoffnung, die sich in der Vorstellung eines vom Zufall begünstigten Ablaufs der Tat erschöpft hätte, würde jedoch den Willen zur Tatbegehung unter Einbeziehung aller erkennbar drohenden Folgen, also auch der Tötung des Angegriffenen, keineswegs ausgeschlossen haben (vgl. BGH Urt. v. 5. Oktober 1965 - 1 StR 370/65).
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