Rechtsprechung
| BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter Kellerwechsel zur Diskontierung - Bewertung des Handels- oder Warenwechsels im Vergleich zur Bewertung des reinen Finanzwechsels im geschäftlichen Verkehr - Hingabe eines Wechsels zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2028
- MDR 1976, 942
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an …
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Das könnte darauf hindeuten, die Strafkammer habe den Betrug darin sehen wollen, daß sich der Angeklagte Kredit verschaffen wollte, obwohl er nicht mehr kreditfähig war, daß er also sogenannte (unechte) Kellerwechsel zur Diskontierung eingereicht habe (…vgl. Baumbach/Hefermehl, WechselG und ScheckG 11. Aufl. Einl. Rdn. 60; BGH, Urteil vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68).Demgemäß geht die ständige Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Schrifttum davon aus, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel die schlüssige Erklärung liegt, es handle sich dabei um einen Handelswechsel und nicht um einen Finanzwechsel (RGSt 36, 367; BGH, Urteile vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55; 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68;… Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 45; Bockelmann ZStrW 79, 28, 54; Obermüller, ZKredW 1958, 273; ders., Wechselmißbrauch 1960 S. 30).
Er kann vielmehr zunächst bei der Hingabe von Bargeld darin bestehen, daß die Bank infolge des Irrtums als Diskont nur die für Handelswechsel gültigen Zwischen Zinsen berechnet, und kann ferner in der Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit der Bank liegen (BGH, Urteile vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68; vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55;… vgl. auch Lackner a.a.O. Rdn. 211).
Wird der Diskonterlös dem Verkäufer des Wechsels gutgeschrieben, so kommt es darauf an, ob durch den gutgeschriebenen Betrag lediglich bestehende Schulden des Kontoinhabers vermindert werden oder ob die Gutschrift zu weiterer Kreditgewährung führt (BGH, Urteile vom 19. November 1957 - 1 StR 445/57; vom 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68).
- BGH, 31.01.1961 - 1 StR 463/60
Aufwandbegriff innerhalb des einfachen Bankrotts - Fahrlässigkeit bezüglich einer …
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Demgemäß geht die ständige Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Schrifttum davon aus, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel die schlüssige Erklärung liegt, es handle sich dabei um einen Handelswechsel und nicht um einen Finanzwechsel (RGSt 36, 367; BGH, Urteile vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55; 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68;… Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 45; Bockelmann ZStrW 79, 28, 54; Obermüller, ZKredW 1958, 273; ders., Wechselmißbrauch 1960 S. 30).Wird der Diskonterlös dem Verkäufer des Wechsels gutgeschrieben, so kommt es darauf an, ob durch den gutgeschriebenen Betrag lediglich bestehende Schulden des Kontoinhabers vermindert werden oder ob die Gutschrift zu weiterer Kreditgewährung führt (BGH, Urteile vom 19. November 1957 - 1 StR 445/57; vom 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68).
- BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Demgemäß geht die ständige Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Schrifttum davon aus, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel die schlüssige Erklärung liegt, es handle sich dabei um einen Handelswechsel und nicht um einen Finanzwechsel (RGSt 36, 367; BGH, Urteile vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55; 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68;… Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 45; Bockelmann ZStrW 79, 28, 54; Obermüller, ZKredW 1958, 273; ders., Wechselmißbrauch 1960 S. 30).Er kann vielmehr zunächst bei der Hingabe von Bargeld darin bestehen, daß die Bank infolge des Irrtums als Diskont nur die für Handelswechsel gültigen Zwischen Zinsen berechnet, und kann ferner in der Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit der Bank liegen (BGH, Urteile vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68; vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55;… vgl. auch Lackner a.a.O. Rdn. 211).
- BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Wird die Bank in dieser Weise über den Wert des Wechsels getäuscht, so kommt es für den Schuldvorwurf nicht auf die Bonität der Wechsel Schuldner an (BGH, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 StR 188/59 - und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60;… Bockelmann a.a.O.); ebensowenig wird die ursprünglich in der Begebung eines Finanzwechsels liegende Minderwertigkeit dadurch beseitigt, daß der Täter ihn später zur Bezahlung von Warenlieferungen verwendet (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60). - BGH, 19.11.1957 - 1 StR 445/57
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Wird der Diskonterlös dem Verkäufer des Wechsels gutgeschrieben, so kommt es darauf an, ob durch den gutgeschriebenen Betrag lediglich bestehende Schulden des Kontoinhabers vermindert werden oder ob die Gutschrift zu weiterer Kreditgewährung führt (BGH, Urteile vom 19. November 1957 - 1 StR 445/57; vom 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68). - BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Wird die Bank in dieser Weise über den Wert des Wechsels getäuscht, so kommt es für den Schuldvorwurf nicht auf die Bonität der Wechsel Schuldner an (BGH, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 StR 188/59 - und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60;… Bockelmann a.a.O.); ebensowenig wird die ursprünglich in der Begebung eines Finanzwechsels liegende Minderwertigkeit dadurch beseitigt, daß der Täter ihn später zur Bezahlung von Warenlieferungen verwendet (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60). - BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels - Betrug …
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Wird die Bank in dieser Weise über den Wert des Wechsels getäuscht, so kommt es für den Schuldvorwurf nicht auf die Bonität der Wechsel Schuldner an (BGH, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 StR 188/59 - und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60;… Bockelmann a.a.O.); ebensowenig wird die ursprünglich in der Begebung eines Finanzwechsels liegende Minderwertigkeit dadurch beseitigt, daß der Täter ihn später zur Bezahlung von Warenlieferungen verwendet (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60). - RG, 25.09.1903 - 1460/03
Zur Wertbemessung von "Austauschwechseln" im Vergleich mit "Kundenwechseln".
Auszug aus BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Demgemäß geht die ständige Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Schrifttum davon aus, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel die schlüssige Erklärung liegt, es handle sich dabei um einen Handelswechsel und nicht um einen Finanzwechsel (RGSt 36, 367; BGH, Urteile vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55; 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68;… Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 45; Bockelmann ZStrW 79, 28, 54; Obermüller, ZKredW 1958, 273; ders., Wechselmißbrauch 1960 S. 30).
- BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten
Die Strafkammer hat zutreffend den Vermögensschaden der geschädigten Banken bereits darin erblickt, daß deren Vermögen durch die täuschungs- und irrtumsbedingte Vermögensverfügung gefährdet worden ist; sie glaubten, Handelswechsel zu erhalten, während es sich in Wahrheit um Finanzwechsel gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1976, 2028; BGH NStE Nr. 20 zu § 263 StGB; Urteil des Senats vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78). - BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot
Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76];… BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2). - BGH, 15.03.1979 - 4 StR 652/78
Missbräuchliche Diskontierung von Wechseln zu Lasten des Arbeitgebers - …
Diese kann der Akzeptant während der Laufzeit des Wechsels gewinnbringend in seinem Geschäft verwerten und damit Werte schaffen, die zugleich eine Sicherung der Wechselforderung darstellen (BGH MDR 1976, 942).In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel bereits die schlüssige Erklärung liegt, es handle sich um einen Handelswechsel und nicht um einen Finanzwechsel (BGH MDR 1976, 942, 943).
- BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77
Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines …
Der bedingte Vorsatz, Ei. zu schädigen, ist einwandfrei festgestellt (UA S. 27, 61); die mögliche Schädigung ergibt sich hier - anders als in dem der Entscheidung BGH NJW 1976, 2028 zugrunde liegenden Sachverhalt - nicht nur aus der Eigenschaft der Wechsel als Finanzwechsel, sondern konkret aus der "durch anderweitige Verbindlichkeiten in Millionenhöhe geschwächten Finanzlage des Bezogenen", die dazu führen konnte, daß Eitelhuber "auch bei Vorlage der Wechsel zu dem noch einzusetzenden Fälligkeitszeitpunkt ihre vollständige und reibungslose Bezahlung nicht würde erzielen können" (UA S. 21).
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