Rechtsprechung
| BGH, 01.09.1987 - 1 StR 373/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme einer Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 01.09.1987 - 1 StR 373/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Tatrichter aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (vgl. BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NJW 1986, 1699, 1700;… BGH, Urt. v. 7. April 1987 - 1 StR 57/87). - BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …
Auszug aus BGH, 01.09.1987 - 1 StR 373/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Tatrichter aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (vgl. BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NJW 1986, 1699, 1700;… BGH, Urt. v. 7. April 1987 - 1 StR 57/87). - BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
Auszug aus BGH, 01.09.1987 - 1 StR 373/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Tatrichter aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (vgl. BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NJW 1986, 1699, 1700;… BGH, Urt. v. 7. April 1987 - 1 StR 57/87). - BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der …
Auszug aus BGH, 01.09.1987 - 1 StR 373/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Tatrichter aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (vgl. BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NJW 1986, 1699, 1700; BGH, Urt. v. 7. April 1987 - 1 StR 57/87).
- BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24
Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit
Es kommt darauf an, ob das gesamte Tatbild nach einer Gesamtwertung aller objektiven, subjektiven und die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umstände, die der Tat selbst innewohnen oder die sonst im Zusammenhang mit ihr stehen, vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des höheren Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1979 - 3 StR 24/79, BGHSt 28, 318; vom 1. September 1987 - 1 StR 373/87; vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21).
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