Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz erheblichen Alkoholgenusses - Berechnung des Blutalkoholgehalts des Angeklagten - Annahme eines höheren stündlichen Blutalkoholabbauwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62
Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens - …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Der theoretisch mögliche höchste stündliche Abbauwert beträgt zwar 0, 28 bis 0, 29 %o (BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Urteil vom 9. Januar 1973 - 1 StR 601/72).Maßgebend ist aber der individuelle höchstmögliche Wert, der insbesondere von einer Reihe körperlicher Eigenschaften des Betroffenen abhängt (BGH VRS 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581 Nr. 8; BGH, Urteil vom 20. März 1973 - 1 StR 646/72).
Die Darlegung läßt keinen Raum für die Besorgnis, das von zwei in Blutalkoholfragen besonders erfahrenen Sachverständigen beratene Gericht habe die Tatsache erhöhten Abbaus unmittelbar nach dem Trinken (BGH VRS 23, 209, 211) unberücksichtigt gelassen.
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei Alkoholverträglichkeit, allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle spielen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 378/71).
Dem Erfordernis, daß überlegtes Handeln nur zusätzlich und auch dann nur mit größter Vorsicht als Beweisanzeichen gewertet werden darf (BGH VRS 23, 209, 211), ist damit genügt.
- BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72
Fahrlässige Volltrunkenheit und Notzucht - Strafschwerende Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Der Blutalkoholgehalt von 2, 9 %o liegt in der Nähe des Grenzwertes von 3 %o, von dem ab in der Regel auch bei einem trinkgewohnten Täter Zurechnungsunfähigkeit eintritt (BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59; vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).Diese Erwägung ist im allgemeinen nicht unbedenklich, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Darin kann eine Verkennung der von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze liegen, die besagen, daß die gleichzeitige Bejahung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB a.F. nicht möglich ist (BGHSt 21, 27; BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 583/74).
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Diese Erwägung ist im allgemeinen nicht unbedenklich, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72). - BGH, 18.03.1969 - 1 StR 612/68
Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit nach Alkoholgenuss - Berechnung eines …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Maßgebend ist aber der individuelle höchstmögliche Wert, der insbesondere von einer Reihe körperlicher Eigenschaften des Betroffenen abhängt (BGH VRS 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581 Nr. 8; BGH, Urteil vom 20. März 1973 - 1 StR 646/72). - BGH, 09.11.1971 - 1 StR 378/71
Antrag auf Vornahme eines Trinkversuchs - Zurechnungsfähigkeit bei einem …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei Alkoholverträglichkeit, allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle spielen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 378/71). - BGH, 07.01.1975 - 1 StR 583/74
Fehlen der Einsicht in das Unrecht der Tat - Unstimmigkeiten im Urteil bezüglich …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Darin kann eine Verkennung der von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze liegen, die besagen, daß die gleichzeitige Bejahung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB a.F. nicht möglich ist (BGHSt 21, 27; BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 583/74). - BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Der Blutalkoholgehalt von 2, 9 %o liegt in der Nähe des Grenzwertes von 3 %o, von dem ab in der Regel auch bei einem trinkgewohnten Täter Zurechnungsunfähigkeit eintritt (BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59; vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72). - BGH, 09.01.1973 - 1 StR 601/72
Rückrechnung des Blutalkoholgehaltes zugunsten des Angeklagten - Annahme des …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Der theoretisch mögliche höchste stündliche Abbauwert beträgt zwar 0, 28 bis 0, 29 %o (BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Urteil vom 9. Januar 1973 - 1 StR 601/72). - BGH, 20.03.1973 - 1 StR 646/72
Versuchter Totschlag - Abgabe eines falschen Geständnisses - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Maßgebend ist aber der individuelle höchstmögliche Wert, der insbesondere von einer Reihe körperlicher Eigenschaften des Betroffenen abhängt (BGH VRS 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581 Nr. 8; BGH, Urteil vom 20. März 1973 - 1 StR 646/72).
- BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen und wegen …
In der gleichzeitigen Bejahung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB a.F. und § 21 StGB n.F. kann eine Verkennung der Rechtsgrundsätze liegen, die besagen, daß eine solche Anwendung der Vorschriften nicht deren Sinn entspricht (BGHSt 21, 27; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75).Daß die Strafkammer bei der Verneinung der Zurechnungsunfähigkeit die "genaue Erinnerung an den Tathergang" (UA S. 12, 15, 16, 28) und das zielbewußte Verhalten des Angeklagten (UA S. 28) berücksichtigt hat, ist an sich rechtlich nicht unbedenklich, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75).
- BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer …
Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82). - BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76
Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit …
Dessen hätte es hier um so mehr bedurft, als in der Regel auch ein trinkgewohnter Täter bei einem Blutalkoholgehalt von 3, 0 %o schuldunfähig sein kann (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72, vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75, vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76).
- BGH, 29.08.1979 - 3 StR 287/79
Rechtsfehlerhafte Begründung eines minder schweren Falles beim Raub
Diesen setzt die Rechtsprechung bei 0, 28 bis 0, 29 %o je Stunde an (BGH VRS 23, 211; Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 336/75 - und vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - Dreher/Tröndle StGB 38. Aufl. § 20 Rd-Note 9 a.E. mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). - BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81
Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen …
Die vom Tatrichter angeführten Umstände mögen jeder für sich nur einen begrenzten Beweiswert haben, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlungen erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75). - BGH, 31.10.1980 - 2 StR 586/80
Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat bei der …
Dem Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat kommt bei der Prüfung seiner Schuldfähigkeit nämlich nur zusätzliche und nur mit großer Vorsicht zu wertend Bedeutung zu (vgl. BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschlüsse von 16. September 1975 - 1 StR 374/75 und 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; Urteile vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78). - BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte …
Diese Umstände mögen jeder für sich allein nur einen begrenzten Beweiswert haben, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlungen erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75). - BGH, 05.03.1976 - 2 StR 68/76
Ausreichende Darlegung der Gründe für eine Bejahung der Schuldfähigkeit durch …
Zudem ist in der Regel sogar ein trinkgewohnter Täter schon bei einem Blutalkoholgehalt von 3, 0 %o schuldunfähig (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - 21. März 1973 - 2 StR 635/72 - 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - und 16. September 1975 - 1 StR 374/75 -). - BGH, 03.08.1977 - 2 StR 327/77
Voraussetzungen eines Gutachtens im Sinne des § 256 Strafprozessordnung (StPO) - …
Selbst wenn man aber vom höchstmöglichen Abbauwert von 0, 29 %o (…vgl. dazu BGH VRS 23, 209, 211 , Urt. vom 29. Mai 1975 - 1 StR 363/75 - und vom 29. Juli 1975 - 1 StR 374/75 -) ausgeht, ergäbe sich für den genannten Zeitpunkt nur ein Blutalkoholgehalt von rund 1, 45 %o. Dieser ist so gering, daß die Schuldfähigkeit des keine Besonderheiten aufweisenden Beschwerdeführers in diesem Augenblick nicht erheblich vermindert gewesen sein kann. - BGH, 26.04.1977 - 5 StR 230/77
Anforderungen für die Annahme einer schädlichen Neigung im Sinne des …
Dabei wird der Tatrichter auch Gelegenheit haben, darzutun, weshalb er an Stelle des höchstmöglichen stündlichen (Blutalkohol-)Abbauwerts von 0, 28 bis 0, 29 %o (BGH in VRS 23, 209, 210/211; BGH, Urt.v. 16.09.1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz in MDR 1976, 633) nur einen solchen von 0, 12 %o (UA S. 8) annimmt.". - BGH, 21.02.1978 - 5 StR 776/77
Strafbefreiender Rücktritt im Fall einer versuchten Vergewaltigung - Tatmehrheit …
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