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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4793
BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72 (https://dejure.org/1972,4793)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1972 - 1 StR 378/72 (https://dejure.org/1972,4793)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1972 - 1 StR 378/72 (https://dejure.org/1972,4793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Grundlagen der Strafzumessung - Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72
    Insbesondere ist der erforderliche Zusammenhang zwischen dem krankhaften Geisteszustand des Angeklagten (UA S. 16) und dem Tatgeschehen sowie den zu befürchtenden neuen Straftaten (vgl. hierzu BGHSt 7, 35; 10, 57) [BGH 12.12.1956 - 4 StR 481/56]bedenkenfrei festgestellt.
  • BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72
    Insbesondere ist der erforderliche Zusammenhang zwischen dem krankhaften Geisteszustand des Angeklagten (UA S. 16) und dem Tatgeschehen sowie den zu befürchtenden neuen Straftaten (vgl. hierzu BGHSt 7, 35; 10, 57) [BGH 12.12.1956 - 4 StR 481/56]bedenkenfrei festgestellt.
  • BGH, 12.12.1956 - 4 StR 481/56
    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72
    Insbesondere ist der erforderliche Zusammenhang zwischen dem krankhaften Geisteszustand des Angeklagten (UA S. 16) und dem Tatgeschehen sowie den zu befürchtenden neuen Straftaten (vgl. hierzu BGHSt 7, 35; 10, 57) [BGH 12.12.1956 - 4 StR 481/56]bedenkenfrei festgestellt.
  • BGH, 14.10.1971 - 4 StR 366/71

    Anordnung der Unterbringung eines Trinkers - Befreiung vom Hang zum …

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72
    Unter diesen Umständen bedarf es hier keines Eingehens auf die Frage, ob bei vermindert Schuldfähigen die Prüfung der von ihnen ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß § 42 b StGB grundsätzlich nach wie vor auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft abzustellen ist (…so Dreher StGB 33. Aufl. § 42 b Anm. 2 B; vgl. auch BGH JZ 1971, 788 sowie BGH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 StR 581/71 zu § 42 c StGB) oder ob es nach Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB durch das 1. StrRG entsprechend der Neufassung des § 42 e Abs. 1 StGB ("für die Allgemeinheit gefährlich ist") nunmehr bei allen Maßregeln der Sicherung und Besserung nur noch auf das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit im Urteilszeitpunkt ankommt (…so zweifelnd Schenke/Schröder StGB 16. Aufl., § 42 a Vorbem. 7 c;… Lackner/Maaßen StGB 6. Aufl., § 42 b Anm. 2 C, § 42 g Anm. 3; vgl. auch Schröder JZ 1970, 92).
  • BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71

    Voraussetzungen für einen minder schweren Fall des Totschlages - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72
    Unter diesen Umständen bedarf es hier keines Eingehens auf die Frage, ob bei vermindert Schuldfähigen die Prüfung der von ihnen ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß § 42 b StGB grundsätzlich nach wie vor auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft abzustellen ist (…so Dreher StGB 33. Aufl. § 42 b Anm. 2 B; vgl. auch BGH JZ 1971, 788 sowie BGH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 StR 581/71 zu § 42 c StGB) oder ob es nach Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB durch das 1. StrRG entsprechend der Neufassung des § 42 e Abs. 1 StGB ("für die Allgemeinheit gefährlich ist") nunmehr bei allen Maßregeln der Sicherung und Besserung nur noch auf das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit im Urteilszeitpunkt ankommt (…so zweifelnd Schenke/Schröder StGB 16. Aufl., § 42 a Vorbem. 7 c;… Lackner/Maaßen StGB 6. Aufl., § 42 b Anm. 2 C, § 42 g Anm. 3; vgl. auch Schröder JZ 1970, 92).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Nach der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB i.d.F. des 1. StrRG hat der Bundesgerichtshof in zwei die Entscheidung nicht tragenden Hinweisen zunächst noch an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. August 1972 - 1 StR 340/72; Urteil vom 28. März 1972 - 5 StR 62/72); der erkennende Senat hat sodann in seinem Urteil vom 22. August 1972 - 1 StR 378/72 - die Frage ausdrücklich offen gelassen, weil es in jedem Fall auf sie nicht ankam.
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