Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1964 - 1 StR 381/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 03.12.1973 - I D 62.73
Rechtsmittel
Der jetzt 61 Jahre alte frühere Oberfeldmeister im Reichsarbeitsdienst P. M. der mit Rücksicht auf seine mehr als 10jährige Dienstzeit nach den §§ 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 G 131 (P. 1961) wie ein Beamter auf Lebenszeit zu behandeln und nach § 35 Abs. 1 G 131 (F. 1961) mit Ablauf des 30. September 1961 in den Ruhestand getreten ist, ist durch rechtskräftiges Urteil der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31. März 1965 - 12 KLs 1/65 - wegen eines gemeinschaftlich begangenen Vergehens des versuchten Betruges und eines gemeinschaftlich begangenen Vergehens des Betruges in Tateinheit mit einem Vergehen der Beihilfe zu einem Vergehen der Untreue, derentwegen er durch Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10. August 1962 - 530 KLs 106/61 - in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Januar 1964 - 1 StR 381/63 - bereits rechtskräftig bestraft ist, und wegen eines fortgesetzten Vergehens der aktiven Bestechung in Tateinheit mit einem fortgesetzten und gemeinschaftlich begangenen Vergehen des Betruges und einem Vergehen der Beihilfe zu einem fortgesetzten Vergehen der Untreue zur Gesamtstrafe von 3 Monaten Gefängnis und zu Geldstrafen von 100 DM und 300 DM verurteilt worden. - BGH, 23.04.1975 - 3 StR 213/74
Verletzung von Bestimmungen der Menschenrechtskonvention - Urteile als verlesbare …
Nach den Gepflogenheiten der Praxis ist eher anzunehmen, daß nur eine Erörterung mit dem Angeklagten stattgefunden hat (vgl. hierzu RGSt 64, 78, 79 sowie EGH, Urteil vom 7. Januar 1964 - 1 StR 381/63 - S. 9).
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