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| BGH, 22.11.1955 - 1 StR 385/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 312
- MDR 1956, 179
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.03.1983 - 1 StR 47/83
Räuberische Erpressung - Sicherung des Gewahrsams - Raub - Zueignungsabsicht - …
Der Schuldspruch war entsprechend zu berichtigen, ohne daß es hier eines besonderen Hinweises nach § 265 StPO bedurfte (vgl. BGH, Urt. vom 22. November 1955 - 1 StR 385/55). - BGH, 13.02.1962 - 1 StR 561/61
Rechtsmittel
§ 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da die Berichtigung den Angeklagten begünstigt und ein neues Verteidigungsvorbringen nicht denkbar ist (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1951 - 3 StR 824/51, vom 21. Januar 1954 - 4 StR 727/53 undvom 22. November 1955 - 1 StR 385/55; ebenso RGSt 67, 419, 423 und 68, 120, 125). - BGH, 17.04.1959 - 4 StR 79/59
Rechtsmittel
- BGH, 10.02.1960 - 2 StR 625/59
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Daran ist richtig, daß die schwere Kuppelei in Tateinheit mit einfacher Kuppelei begangen werden kann (BGH NJW 1956, 312).
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