Rechtsprechung
| BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen Prozessverschleppung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78
Ohne eigene Überzeugung, daß von der beantragten Beweiserhebung keinerlei Ergebnis zugunsten des Angeklagten zu erwarten sei, darf das Gericht Hilfsbeweisanträge nicht wegen Verschleppungsabsicht ablehnen (BGHSt 21, 118, 121).Das Gericht ist vielmehr verpflichtet, Beweisanträge bis zum Beginn der Verkündung des Urteils entgegenzunehmen (BGHSt 21, 118, 123).
- BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten …
Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78
Daß die Strafkammer die Ablehnung der Hilfsbeweisanträge wegen Verschleppungsabsicht erst in den Urteilsgründen und nicht, wie vorgeschrieben, durch besonderen Beschluß in der Hauptverhandlung gerechtfertigt hat (BGHSt 22, 124), ist nicht gerügt.
- BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung …
Die dafür maßgeblichen Gründe muß er in dem ablehnenden Beschluß darlegen (BGHSt 21, 121, 123 [BGH 03.08.1966 - 2 StR 242/66]; BGH, Urteile vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -, vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - und vom 14. November 1978 - 1 StR 282/78). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer …
Damit allein läßt sich der Nachweis der Verschleppungsabsicht jedoch nicht führen, da nach § 246 Abs, 1 eine Beweiserhebung nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden ist (BGH NJV 1964, 2118; BGHSt 21, 118, 123; BGH, Urteile vom 24. Juni 1955 - 2 StR 166/55 - und 22. August 1978 - 1 StR 385/78 - vgl. auch RG JW 1932, 2732). - BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Ohne diese Überzeugung darf das Gericht einen Beweisantrag jedoch nicht wegen Verschleppungsabsicht ablehnen (BGHSt 21, 118, 121; BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78). - BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81
Ablehnung von Beweisanträgen auf Grund der Prozessverschleppung - …
Die Absicht der Prozeßverschleppung kann indessen in aller Regel nicht damit begründet werden, daß der Beweisantrag nicht früher gestellt worden ist (BGHSt 21, 118, 123; BGH Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -). - BGH, 11.09.1979 - 5 StR 438/79
Ablehnung eines Beweisantrags auf Grund der bloßen Vermutung einer …
überdies setzt die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozeßverschleppung die eigene Überzeugung des Tatrichters voraus, daß von der beabsichtigten Beweiserhebung keinerlei Ergebnis zugunsten des Angeklagten zu erwarten sei (BGHSt 21, 118, 121; BGH Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -).
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