Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1985 - 1 StR 385/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tateinheit oder Tatmehrheit zwischen versuchter Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung - Notwendigkeit des Zusammenfallens der tatbestandlichen Handlungsweisen dieser Delikte oder des Vorliegens einer natürlichen Handlungseinheit für die Annahme der Tateinheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 385/85
Zwar ist die Meinung der Revision nicht richtig, die gefährliche Körperverletzung könne bei der Prüfung eines minder schweren Falles der versuchten Vergewaltigung nur in Rechnung gestellt werden, wenn die Delikte in Tateinheit, nicht, wenn sie in Tatmehrheit stehen; auch die der Tat folgenden Umstände sind bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen (BGHSt 26, 97). - BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich …
Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 385/85
Der unmittelbare zeitliche und Örtliche Zusammenhang aufeinander folgender Handlungen allein verbindet diese noch nicht zu naturlicher Handlungseinheit, die Handlungen müssen vielmehr durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sein, wobei offen bleiben kann, ob beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen müssen oder ob ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles ausreicht (BGH NJW 1984, 1568 m.w.N.). - BGH, 15.02.1984 - 2 StR 347/83
Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei hoher Ausschöpfung des …
Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 385/85
Wenn das Landgericht "das hohe Alter des Verletzten" (82 Jahre), den der Angeklagte mit Faustschlägen und Fußtritten mißhandelt hatte, strafschärfend wertet, so begegnet das nicht den Bedenken, die den Bundesgerichtshof dazu veranlaßt haben, bei Tötungsdelikten eine Wertabstufung des menschlichen Lebens nach dem Alter des Opfers für unzulässig zu erklären (Urt. vom 15. Februar 1984 2 StR 347/83).
- BGH, 21.10.1986 - 1 StR 501/86
Anforderungen an die "natürliche Handlungseinheit" - Anforderungen an …
Die Einzelakte des Tatgeschehens stehen in einem derart engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang, daß das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches zusammengefaßtes Tun erkennbar ist (vgl. BGH, Beschl. vom 19. Februar 1981 - 1 StR 683/80 bei Holtz MDR 1983, 452 [BGH 08.07.1982 - III ZR 60/81]; BGH, Urt. vom 15. Oktober 1985 - 1 StR 385/85).
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