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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,5609
BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75 (https://dejure.org/1975,5609)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1975 - 1 StR 386/75 (https://dejure.org/1975,5609)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75 (https://dejure.org/1975,5609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftliche Nötigung durch bewußtes und gewolltes Verstärken einer Drohung durch ein Nichteinschreiten - Zulässigkeit des Folgens einer Aussage im vollen Umfang trotz erheblicher Widersprüche - Mittäterschaftliche Beteiligung bei bloßer Mitanwesenheit bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75
    Die bloße Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75
    Die bloße Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • RG, 20.02.1920 - IV 721/19

    1. Zum Begriff der Mittäterschaft. 2. Worauf bezieht sich das Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75
    Die bloße Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70

    Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des …

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75
    Die bloße Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73

    Voraussetzungen der Mittäterschaft durch psychologische Unterstützung

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75
    Die bloße Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • RG, 19.12.1894 - 4073/94

    Unter welchen Voraussetzungen ist der Umstand, daß der Angeklagte mitanwesend …

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75
    Die bloße Mitanwesenheit bei der Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14; BGH bei Dallinger, MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der …

    Der geringe Umfang seines Tatbeitrags würde die Annahme von Mittäterschaft zwar nicht notwendig ausschließen; das Dabeisein bei der Tat kann ebenso wie für eine Beihilfe (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1964 - 5 StR 346/64; Urteil vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 345/66) auch hierfür ausreichen (RG JW 1924, 299 f; BGH bei Dallinger MDR 1953, 271; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 25 Rdn 7).
  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine …

    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auf psychologischem Wege geleistet werden kann (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urteile vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73 - 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75 - 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76 - RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; 71, 23, 24/25).
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