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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5221
BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76 (https://dejure.org/1977,5221)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1977 - 1 StR 388/76 (https://dejure.org/1977,5221)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 (https://dejure.org/1977,5221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei Herbeiführen einer die Prostitution fördernde Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 266/76

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und wegen …

    Auszug aus BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
    Das ergibt sich aus dem Zweck der Vorschrift, einen umfassenden Schutz von Personen unter 21 Jahren gegen jede Art der Einwirkung zur Aufnahme der Prostitution zu bieten (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 266/76 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76

    Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen Zuhälterei - Spürbare Verschlechterung …

    Auszug aus BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
    Zwar kann ausbeuterische Zuhälterei nur bejaht werden, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnutzt und die Prostituierte durch die Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; 1974, 722; zuletzt BGH, Urteil vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76).
  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75

    Ablehnung des Hilfsbeweisantrags des Angeklagten auf Einholung eines …

    Auszug aus BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
    Daran kann es zwar fehlen, wenn durch die Prostitution nur Geld für den gemeinsamen Lebensunterhalt beschafft werden soll (BGH, Urteil vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75), doch kann das Tatbestandsmerkmal des Ausbeutens nicht schon deshalb verneint werden, weil sich die Prostituierte in Bezug auf ihr Unzuchtsgewerbe aus freien Stücken dem Einfluß und den Entscheidungen eines anderen unterwirft (so BayObLGSt 1974, 41, 43); es ist auch zu eng, wenn nur ein entpersönlichtes und bedrückendes Abhängigkeitsverhältnis zur Ausbeutung im Rechtssinne führen soll (…BayObLG a.a.O. S. 42), sondern entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Dirne durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter.
  • BayObLG, 30.04.1974 - RReg. 6 St 56/74
    Auszug aus BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
    Daran kann es zwar fehlen, wenn durch die Prostitution nur Geld für den gemeinsamen Lebensunterhalt beschafft werden soll (BGH, Urteil vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75), doch kann das Tatbestandsmerkmal des Ausbeutens nicht schon deshalb verneint werden, weil sich die Prostituierte in Bezug auf ihr Unzuchtsgewerbe aus freien Stücken dem Einfluß und den Entscheidungen eines anderen unterwirft (so BayObLGSt 1974, 41, 43); es ist auch zu eng, wenn nur ein entpersönlichtes und bedrückendes Abhängigkeitsverhältnis zur Ausbeutung im Rechtssinne führen soll (…BayObLG a.a.O. S. 42), sondern entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Dirne durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter.
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93

    Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung

    Entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Prostituierten durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter (BGH, Urt. v. 18. Januar 1977 1 StR 388/76; BayObLG JR 1978, 80 unter Hinweis auf Gesetzesmaterialien mit Anm. Geerds).
  • BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81

    Zweckrichtung der Gewalt zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 Strafgesetzbuch …

    Zwar kann der Tatbestand des § 180 a Abs. 4 StGB nicht allein deshalb verneint werden, weil die Prostitutionswillige von sich aus die Initiative zur Aufnahme der Prostitution ergriffen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 - und Horn in SK StGB § 180 a Rdn. 45).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80

    Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer …

    Dies genügt als Voraussetzung der ausbeuterischen Zuhälterei im Sinn von § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 722; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 - S. 5/6; BayObLGSt 1976, 165 = NJV 1977, 1209; KG MDR 1977, 862).
  • LG Essen, 30.07.2024 - 52 KLs 2/24

    Zuhälterei

    Vielmehr genügt schon eine fühlbare Beschneidung des Lebensstandards, den sie sonst haben würde (BGH MDR/H 77, 282, NStZ-RR 02, 233; NStZ 89, 67, 99, 350; BGH 1 StR 388/76 v. 18.1.1977 ; Bay …
  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85

    Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in …

    Der Tatrichter hat ferner zutreffend angenommen, daß der Tatbestand zur Zuführung zur Prostitution nach § 180 a Abs. 4 StGB schon durch das Herbeiführen einer Situation erfüllt wird, die dem Mädchen die Prostitution erleichtert, und nicht dadurch ausgeschlossen ist, daß das Mädchen von sich aus gebeten hat, ihm die Prostitutionsausübung zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 1982, 454; BGH bei Holtz MDR 1981, 453; BGH Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 -).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 256/85

    Veranlassung zur Prostitution durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder …

    Das ist für das Merkmal des Ausbeutens in der Rechtsprechung mehrfach ausgesprochen worden (BGH, Urteile vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76 und vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76; BayObLG JR 1978, 80 m. Anm. Geerds).
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