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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2006 - 1 StR 391/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12197
BGH, 22.08.2006 - 1 StR 391/06 (https://dejure.org/2006,12197)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2006 - 1 StR 391/06 (https://dejure.org/2006,12197)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2006 - 1 StR 391/06 (https://dejure.org/2006,12197)
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  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 395 Abs. 1 Nr. 1a StPO
    Fortwirkende Bestellung als Beistand der Nebenkläger

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 52/00

    Antrag auf Bestellung eines Beistands bei der Nebenklage

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 391/06
    Diese wirkt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die jeweilige Instanz hinaus (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99 - ; Beschluss vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - ;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 397a Rdn. 17) und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00).
  • BGH, 31.05.1999 - 5 StR 223/99

    Prozeßkostenhilfe für Nebenklage

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 391/06
    Diese wirkt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die jeweilige Instanz hinaus (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99 - ; Beschluss vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - ;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 397a Rdn. 17) und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00).
  • BGH, 31.08.1999 - 1 StR 367/99

    Prozeßkostenhilfe; Nebenklage; Beistand

    Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 391/06
    Diese wirkt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die jeweilige Instanz hinaus (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99 - ; Beschluss vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 - ;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 397a Rdn. 17) und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00).
  • LG Detmold, 19.02.2009 - 4 Qs 22/09

    Nebenkläger - Porzesskostenhilfe - Beiordnung - Beistand - Instanz

    Rn. 10 Soweit der Bundesgerichtshof in den vom Verteidiger zitierten Beschlüssen vom 22. Oktober 2002, 1 StR 332/02; vom 22. August 2006, 1 StR 391/06; vom 05. Dezember 2006, 1 StR 572/06; vom 08. Oktober 1999, 4 StR 344/99 und vom 09. Februar 2000, 5 StR 612/99 die dort gestellten Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz als gegenstandslos nicht beschieden hat, sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • LG München I, 09.04.2010 - 1 Qs 22/10

    Nebeklage, Beistand, konkludente Bestellung

    Die vom Amtsgericht mit Beschluss vom 10.03.2009 bewilligte Prozesskostenhilfe ist als konkludente Bestellung eines Rechtsanwalts als Nebenklagevertreter gemäß § 397 a Abs. 2 i.V. m. mit Absatz 1 S. 4 StPO auszulegen (vgl. BGH .1 StR 391/06).
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